Einlösung fremder Rabatt-Gutscheine: Mündliche Verhandlung vor dem OLG Stuttgart am 18.06.2015 – Wettbewerbszentrale will Klarheit für den gesamten Einzelhandel
Die Wettbewerbszentrale will in dem vor dem OLG Stuttgart geführten Berufungsverfahren gegen die Drogeriemarktkette Müller Markt in der Frage der Einlösung fremder Rabatt-Gutscheine Klarheit für den Einzelhandel erreichen: Für den 18. Juni 2015 ist dort Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt (OLG Stuttgart, Az. 2 U 148/14).
Kern des Rechtsstreits ist die Frage, ob die beklagte Drogeriemarktkette mittels einer Werbeaktion Kunden anbieten darf, auch Rabatt-Gutscheine anderer Drogeriemärkte und Parfümerien einzulösen. Die Wettbewerbszentrale hatte diese Werbeaktion als gezielte Behinderung von Mitbewerbern beanstandet: