Jahr: 2015

Neue Regelung für die Bewerbung von Finanzanlagen in Kraft

Am 10.07.2015 sind die neuen Regelungen für die Bewerbung von Kapitalanlageprodukten durch das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Anleger sollen in Zukunft besser informiert werden als bisher. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird mit mehr Kompetenzen ausgestattet und kann im Einzelfall sogar Angebote untersagen. Neben der neu eingeführten Verpflichtung, Anlageprospekte aktuell zu halten,

„Auch Amazon haftet für Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten“ – Auffassung der Wettbewerbszentrale auch in 2. Instanz bestätigt

Das OLG Köln hat die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt und dem Onlinehändler Amazon mit Sitz in Luxemburg untersagt, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen (Urteil vom 19.06.2015, Az. 6 U 183/14). Ferner wurde dem Unternehmen verboten, gegenüber Verbrauchern für eine Ware unter Preisangabe zu werben, ohne den Grundpreis anzugeben. Damit gab auch das Berufungsgericht der Wettbewerbszentrale Recht, die Amazon auf Unterlassung verklagt hatte.

Tagung der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht – LIDC-Kongress vom 1.- 4.10.2015 in Stockholm

Der diesjährige Kongress der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht (LIDC) findet vom 1.-4. Oktober 2015 in Stockholm statt. Die Liga feiert in diesem Jahr ihr 85-jähriges Bestehen, wie gewohnt unter dem Motto “Wo Wettbewerb und IP sich begegnen”. Im Rahmen der diesjährigen Tagung werden folgende Hauptthemen behandelt, die nicht nur hoch brisant sind, sondern auch einen hohen Praxisbezug für Unternehmen und die anwaltliche Beratung aufweisen:

Rückblick: Wettbewerbszentrale informierte öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auf dem Sachverständigentag der Handwerkskammern in Bremen

„Die Werbung des Sachverständigen aus rechtlicher Sicht“ so lautete der Vortrag, den Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, auf dem gemeinsamen Sachverständigentag der Handwerkskammern Bremen, Oldenburg, Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim und der Handwerkskammer für Ostfriesland am 12. Juni 2015 in Bremen-Vegesack hielt. Zu der Veranstaltung waren etwa 100 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus den unterschiedlichsten Handwerksbranchen gekommen.

OLG Stuttgart erlaubt Werbung für Einlösung von Rabattgutscheinen der Konkurrenz –Wettbewerbszentrale kündigt Prüfung von Rechtsmittel in Grundsatzverfahren an

Das OLG Stuttgart hat mit der gestrigen Entscheidung die Werbung der Drogeriemarktkette Müller für die Einlösung von Rabattgutscheinen der Konkurrenz für zulässig erachtet (Urteil vom 2.7.2015, Az. 2 U 148/14, nicht rechtskräftig). Der Senat hat jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision ausdrücklich zugelassen. Die Wettbewerbszentrale wird daher nun eingehend die Urteilsgründe prüfen und über die Einlegung der zugelassenen Revision entscheiden.

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale zur „außergerichtlichen Schlichtung von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen“ beim 66. Deutschen Anwaltstag in Hamburg

Unter dem Motto „Streitkultur im Wandel – weniger Recht?“ fand der 66. Deutsche Anwaltstag vom 11.-13. Juni 2015 statt. Die Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien (AGEM) des DAV richtete in diesem Zusammenhang am 12. Juni 2015 unter der Moderation von Rechtsanwältin Dr. Andrea Jaeger-Lenz (Hamburg) und Rechtsanwalt Jens Fusbahn (Düsseldorf) eine 2-teilige Vortragsveranstaltung aus, um Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung im gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht aufzuzeigen und zu diskutieren.

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale beim BVDVA-Kongress in Berlin – Digitale Apothekenwelt im Fokus

Mit einem Vortrag zum Thema „Praxisbeispiele aus dem Online-Wettbewerb“ war die Wettbewerbszentrale bei dem Kongress des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) vertreten, der unter dem Motto „Arzneimittelversandhandel 2015 – Strukturiert, sortiert, Patienten-orientiert“ am 11./12.06.2015 in Berlin stattgefunden hat.

Rückblick: Wettbewerbszentrale hält jährliche Vorlesung an der Humboldt Universität zu Berlin – ein Einblick in die Praxis der wirtschaftlichen Werbeselbstkontrolle für Studierende

Im Juni 2015 hat Rechtsanwältin Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, eine Vorlesung an der Humboldt-Universität zu Berlin gehalten (Juristische Fakultät, Prof. Susanne Augenhofer, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Rechtsvergleichung sowie Marktregulierung durch Verbraucher- und Wettbewerbsrecht).

Transparenz bei Telekommunikationsangeboten – Bei Werbung für Kombiangebote müssen obligatorische Preisbestandteile dargestellt werden

Nach wie vor ist die Preistransparenz von Telekommunikationsangeboten Gegenstand von Beschwerden und Anfragen bei der Wettbewerbszentrale. Vor allem auf dem stark umkämpften Mobilfunkmarkt ist der Preis ein ausschlaggebendes Kaufkriterium. Bei den Verbrauchern beliebt sind hier sogenannte Kombinationsangebote bestehend aus einem Mobilfunkvertrag und einem Mobiltelefon, bei denen auf den Verbraucher bei Vertragsabschluss eine Vielzahl unterschiedlicher Kostenpositionen (z. B. Anschlusskosten, Monatsgebühren, Kosten für das Mobiltelefon) zukommt.

Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zur VRRL: Muster-Widerrufsformular in Printwerbung erforderlich? – Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt

Die Wettbewerbszentrale führt derzeit ein Musterverfahren, um für die Wirtschaft klären zu lassen, ob die Muster-Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular in einem Printmedium abgedruckt werden muss. Das angerufene Landgericht Wuppertal hat für den kommenden Dienstag, 23.06.2015, Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt (Az. 11 O 40/15).

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