Jahr: 2014

Unlauterer Wettbewerb: Unternehmen wehren sich erfolgreich gegen Verbrauchertäuschung und andere unfaire Geschäftspraktiken durch die Konkurrenz – Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht 2013 vor –

Bad Homburg/Stuttgart, 06.05.2014 Insgesamt mehr als 13.000 Beschwerden und Anfragen wegen unlauteren Wettbewerbs sind im vergangenen Jahr bei der Wettbewerbszentrale eingegangen. Das berichtete Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft, bei Vorstellung des Jahresberichts 2013 am Rande der diesjährigen Jahrestagung in Stuttgart. „Gleich, ob es um die Irreführung über den Preis, die Qualität oder andere Produktmerkmale geht: Es sind in den allermeisten Fällen die Unternehmen selbst, die sich mit Beschwerden über Wettbewerbsverstöße von Konkurrenten an die Wettbewerbszentrale wenden – teilweise, ohne dass betroffene Verbraucher überhaupt die Irreführung bemerken“, erklärte Münker.

Immobilien auf Erbbaurecht: Restlaufzeit und Erbbauzins müssen in der Werbung angegeben werden.

In der Werbung für Immobilien, die aufgrund eines Erbbaurechts errichtet sind, sind Angaben zur Restlaufzeit des Erbbaurechts sowie zur Höhe des Erbbauzinses zwingend erforderlich. Dies hat das Landgericht Karlsruhe in einer rechtskräftigen Entscheidung (Urteils vom 07.02.2014, Az. 14 O 77/13 KfH III) entschieden und damit der Klage der Wettbewerbszentrale in vollem Umfang statt gegeben.

Best Price Garantie

Ein Möbelhändler bewarb in seinem Onlineshop sein Warensortiment mit einer „Best Price Garantie“. Diese „Best Price Garantie“ enthielt u. a. folgende Angaben:

„Durch kontinuierliche Marktanalysen und den Kauf direkt an der Quelle unserer nationalen und internationalen Hersteller können wir Ihnen unser unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis bieten… Falls Sie dennoch das beworbene Produkt bis zu 14 Tagen nach Erhalt irgendwo anders billiger im Internet als bei uns gesehen haben, erhalten Sie von uns den Differenzbetrag wieder zurück… Bei uns bekommen Sie garantiert immer den besten Preis!…“.

Best Price Garantie

Ein Möbelhändler bewarb in seinem Onlineshop sein Warensortiment mit einer „Best Price Garantie“. Diese „Best Price Garantie“ enthielt u. a. folgende Angaben:

„Durch kontinuierliche Marktanalysen und den Kauf direkt an der Quelle unserer nationalen und internationalen Hersteller können wir Ihnen unser unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis bieten… Falls Sie dennoch das beworbene Produkt bis zu 14 Tagen nach Erhalt irgendwo anders billiger im Internet als bei uns gesehen haben, erhalten Sie von uns den Differenzbetrag wieder zurück… Bei uns bekommen Sie garantiert immer den besten Preis!…“.

Werbung mit Kundenzufriedenheitsanalysen

Die Werbung mit Kundenzufriedenheitsanalysen ist ein beliebtes Marketinginstrument. Bei der Suche nach Angeboten orientieren sich Verbraucher gerne an Kundenzufriedenheitsumfragen. Eine Anbieterin von Nachhilfeleistungen warb sowohl im Fernsehen als auch auf YouTube mit den Angaben:

„Die Nachhilfe mit der höchsten Zufriedenheit“

Kunden werben Kunden

Unter dieser Überschrift bewarb eine Bank insbesondere im Internet das Angebot für Bestandskunden, weitere Kunden für die verschiedenen angebotenen Kontomodelle zu gewinnen. Als Prämien wurden an mehreren Stellen des Internetauftrittes eine 20 Euro Gutschrift, eine 40 Euro Spende an UNICEF, zwei Flaschen Champagner sowie ein Zinsbonus bzw. freie Buchungen auf einem Depot-Konto ausgelobt. In der Werbung wurde der Eindruck erweckt, für die erfolgreiche Werbung eines Kunden erhielte der Werber

Tiefpreisgarantie

Eine Elektronikmarktkette bewarb den Verkauf der stationär und im Internet angebotenen Waren unter Hinweis auf eine Tiefpreisgarantie wie folgt:

„Tiefpreisgarantie. Ihr Vorteil ist unser Versprechen. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen ein bei uns gekauftes Produkt bei gleicher Leistung und in unserer Region günstiger sehen, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag oder nehmen das Gerät zurück.“.

Einem Kunden, der unter Vorlage eines Werbeprospektes eine Kaffeemaschine zu dem in der Region günstigsten Preis erwerben wollte, wurde im Rahmen des vor Ort geführten Verkaufsgespräches die Einlösung der Garantie verweigert.

LG Rostock: Siegelvergabe muss für den Verbraucher transparent sein

Das Landgericht Rostock weist in einer aktuellen Entscheidung darauf hin, dass ein Unternehmen, das Prüfsiegel vergibt oder damit wirbt, Verbrauchern Informationen über die Art und Weise der Prüfsiegelvergabe zur Verfügung stellen muss (LG Rostock, Urteil vom 11.04.2014, Az. 5 HK O 139/13; nicht rechtskräftig). Dem Urteil liegt eine Klage der Wettbewerbszentrale zugrunde. Diese hatte ein Unternehmen verklagt, das Siegel und Zertifikate für Allergie-Bettwäsche vergibt.

Preiswerbung für Ferienimmobilien: Endreinigung die Vierte

Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Wettbewerbszentrale über Beschwerden zur Preiswerbung von Anbietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern berichtet (so zuletzt „News der Wettbewerbszentrale: Preiswerbung für Ferienimmobilien: Endreinigung die Dritte“ >>). Dabei hatte die Wettbewerbszentrale darüber informiert, dass die separate Ausweisung obligatorischer Kostenpositionen etwa für die Endreinigung oder aber für sogenannte Buchungsgebühren wettbewerbswidrig ist

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de