Testwerbung ja – aber bitte vollständig
Die Werbung mit Warentests ist weit verbreitet, denn ein gutes Testurteil wird von Verbrauchern als Hinweis auf die Qualität der getesteten Produkte verstanden. Wettbewerbsrechtlich unlauter ist eine Testwerbung jedoch, wenn sie das Testergebnis nur unvollständig wiedergibt.
Ein Hersteller von E-Bikes hatte für sein getestetes Produkt damit geworben, dass es „von den Testern in sämtlichen Einzeldisziplinen mit einem ,Gut‘ oder ,Sehr Gut‘ bewertet“ worden sei.