OLG Frankfurt am Main: Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln setzt Zertifizierung durch Öko-Kontrollstelle voraus
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 30.09.2014, Az. 14 U 201/13 entschieden, dass Online-Händler, die Bio-Lebensmittel zum Verkauf anbieten, dem Kontrollsystem nach Art. 27 EG-Öko-Verordnung unterstehen.
Die Wettbewerbszentrale hatte gegen einen Online-Händler geklagt, der Bio-Gewürze zum Verkauf anbot, ohne den Kontrollen einer zuständigen Öko-Kontrollstelle zu unterliegen.