Jahr: 2014

OLG Frankfurt am Main: Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln setzt Zertifizierung durch Öko-Kontrollstelle voraus

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 30.09.2014, Az. 14 U 201/13 entschieden, dass Online-Händler, die Bio-Lebensmittel zum Verkauf anbieten, dem Kontrollsystem nach Art. 27 EG-Öko-Verordnung unterstehen.

Die Wettbewerbszentrale hatte gegen einen Online-Händler geklagt, der Bio-Gewürze zum Verkauf anbot, ohne den Kontrollen einer zuständigen Öko-Kontrollstelle zu unterliegen.

Bezeichnung „Kleiderkammer Essen“ für einen gewerblichen Second-Hand-Laden untersagt

Das Landgericht Essen (Anerkenntnisurteil vom 17.09.2014 – 42 O 33/14) hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale die Bezeichnung „Kleiderkammer Essen“ sowie die Domain www.kleiderkammer-essen.de für einen gewerblichen Second-Hand-Laden untersagt, da mit dieser Geschäftsbezeichnung der unrichtige Eindruck erweckt wird, es handle sich um eine karitative Einrichtung,

Vodafone wegen irreführender Fernseh-Werbespots rechtskräftig verurteilt – Wettbewerbszentrale setzt Unterlassung durch –

Mit Urteil vom 29.08.2014 (Az. 38 O 78/14) hat das Landgericht Düsseldorf eine von der Wettbewerbszentrale erwirkte einstweilige Verfügung gegen die Vodafone GmbH bestätigt, mit der dem Telekommunikationsanbieter eine Fernsehwerbung für einen „Allnet-Flat“-Tarif untersagt worden war. Nachdem Vodafone das Urteil als endgültige Regelung anerkannt hat, ist der Rechtsstreit nun beendet.

Das Unternehmen hatte mit der Aussage „Jetzt für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat schon ab 19,99 € im Monat,…“ geworben. Die Wettbewerbszentrale hatte die Werbung als irreführend beanstandet, weil das Angebot tatsächlich nicht für Neukunden, sondern nur für Bestandskunden galt und hierauf in der Werbung nicht hingewiesen worden war.

Spirituosenkennzeichnung: „Rasperry Rum“ und andere „Frucht-Rums“

Die Wettbewerbszentrale hat in letzter Zeit Beschwerden über rumhaltige und aromatisierte Spirituosen aus Übersee erhalten, die in Deutschland vertrieben werden und auf der Vorderseite beispielsweise die Aufschriften „Rasperry Rum“ oder „Mango Rum“ tragen. Eine Verkehrsbezeichnung war weder auf der Vorder- noch auf der Rückseite aufgedruckt. Der Alkoholgehalt der Spirituosen betrug jeweils um die 20 % vol.. Zudem befindet sich auf den Flaschen die Aufschrift „rum with natural flavours“.

E-Paymentsystem geht vorläufig offline

Ein in London ansässiges E-Paymentsystem bot deutschen Verbrauchern zum Herunterladen eine App an, mit der Kunden soziale und finanzielle Transaktionen mit Freunden durchführen sollten. Die App erlaubte neben dem Verschicken von Nachrichten und dem Versenden von Bildern auch das Senden und Empfangen von Geld. Die entsprechende App wurde im Internet zum Herunterladen für Android und EOS-basierte Handys angeboten,

Landgericht Oldenburg untersagt Werbung für Kassenzuschüsse bei Kauf von Online-Brillen

Mit folgenden Ankündigungen auf der Homepage einer großen Betriebskrankenkasse aus Oldenburg hatte sich die Wettbewerbszentrale nach Beschwerden aus Mitgliederkreisen zu beschäftigen.

„Für alle, die bisher keinen Zuschuss zu ihrer Brille oder ihren Kontaktlinsen erhalten konnten, bietet die BKK … für Versorgungen seit dem 01.06.2012 eine neue Zusatzleistung an. Unabhängig von einer Sehkraftänderung erstattet die BKK … Ihnen alle 3 Jahre (gerechnet ab Kaufdatum) einen Zuschuss von 33,90 Euro zu den Kosten Ihrer Brille oder Kontaktlinsen…
Unser Tipp – Brille24
Bestellen Sie Ihre Brille bei unserem Kooperationspartner Brille24. Der Online-Optiker Brille24 bietet Qualitätsbrillen zum Spitzenpreis…“.

Mengenmäßige Abgabebeschränkung im Lebensmitteleinzelhandel

Ein Lebensmitteldiscounter hatte in seinem wöchentlichen Werbeprospekt das Erfrischungsgetränk Adelholzener Active 02 in den Geschmacksrichtungen „Apfel-Kiwi“ und „Cherry“ zum Aktionspreis von 0,79 Euro beworben. Am unteren Rand der Werbung findet sich im Fließtext folgender Hinweis „Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Dieser Artikel kann aufgrund begrenzter Vorratsmengen bereits kurz nach Öffnung ausverkauft sein“.

LG Dortmund sieht in Gratis-Brillenglas einen Verstoß gegen Blacklist-Tatbestand

Augenoptiker haben in der Vergangenheit immer wieder einmal mit geschenkten Brillen oder geschenkten Bestandteilen einer Brille (Gläser oder Fassung) geworben. Während beim Bundesgerichtshof derzeit noch ein Verfahren um eine kostenlose Zweitbrille anhängig ist, hat nun aktuell das Landgericht (LG) Dortmund einem Augenoptikfilialisten die Werbung mit „1 Glas geschenkt! Das …-Gratis-Glas zu jeder Brille!“

Keine Aufbauseminare für punkteauffällige Kraftfahrer mehr

Bei der Wettbewerbszentrale häufen sich Beschwerden über die Werbung von Fahrschulen insbesondere im Internet, die auch weiterhin mit der Durchführung von Aufbauseminaren für punkteauffällige Kraftfahrer werben. Solche Seminare sind durch die Einführung des Fahreignungs-Bewertungssystems ab dem 1. Mai 2014 durch den Gesetzgeber abgeschafft bzw. durch das neue „Fahreignungs-Seminar“ abgelöst worden. Bei dem neuen Seminar ist neben dem von Fahrschulen zu leistenden verkehrspädagogischen Teil auch eine verkehrspsychologische Schulung vorgesehen. Einzelne Fahrschulen erwecken in ihrem Internetauftritt jedoch weiterhin den Eindruck, als könnten sie anders als andere Fahrschulen tatsächlich noch ein Aufbau-Seminar zum Punkteabbau anbieten, was tatsächlich aber nicht der Fall ist.

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