Werbung mit überhöhter UVP ist irreführend
Die Gegenüberstellung der aktuellen Verkaufspreise mit einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers ist ein beliebtes Werbemittel, um auf die Preiswürdigkeit des Angebotes aufmerksam zu machen. Irreführend ist eine derartige Preiswerbung jedoch, wenn überhöhte Beträge als unverbindliche Preisempfehlung genannt werden.