Jahr: 2014

Werbung mit überhöhter UVP ist irreführend

Die Gegenüberstellung der aktuellen Verkaufspreise mit einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers ist ein beliebtes Werbemittel, um auf die Preiswürdigkeit des Angebotes aufmerksam zu machen. Irreführend ist eine derartige Preiswerbung jedoch, wenn überhöhte Beträge als unverbindliche Preisempfehlung genannt werden.

BGH: Der Begriff „diplomiert“ verweist i.d.R. nicht auf den akademischen Grad „Diplom“

Nach einem aktuell veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) drückt die adjektivische Form „diplomiert“ in Deutschland nicht aus, dass eine Person berechtigt ist, den akademischen Grad „Diplom“ zu führen (Urteil vom 18.09.2013, Az. I ZR 65/12). Dies gelte vor allem für Berufe, deren Ausübung grundsätzlich keine entsprechende akademische Ausbildung voraussetze.

Wettbewerbszentrale rügt irreführenden Preisvergleich und die Preisgarantiewerbung eines Stromanbieters

Ein Energieversorger in Süddeutschland warb im Internet mit einem Preisvergleich für die eigenen Stromprodukte, indem es den eigenen Sondertarif mit dem Grundversorgungstarif eines Mitbewerbers verglich. Dabei wurde dem Preisvergleich ein jährlicher Stromverbrauch von über 7.000 kWh zugrunde gelegt. Der Preisvergleich fiel mit einer deutlichen Kostenersparnis für den Sondertarif und damit zugunsten des werbenden Energieversorgers aus.

BGH zu der Frage, wann bei einer KFZ-Werbung eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers als Angebot anzusehen ist und damit eine Endpreisangabe in der Werbung erforderlich wird

In einem aktuell veröffentlichten Urteil hat der BGH entschieden, dass in einer gemeinsamen Werbeanzeige von mehreren Kfz-Händlern ein Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers nur dann ein Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung darstellt, wenn die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht der Kunden ohne weiteres zulässt

Keine Vertragsstrafe als Spende an Dritte zum Zweiten

Mit nunmehr rechtskräftigem Urteil vom 20.08.2013, Az. 33 O 292/12, hat das LG Köln ein weiteres Mal entschieden, dass das Versprechen einer Vertragsstrafe in Form einer an einen Dritten zu leistenden Spende nicht geeignet ist, die Wiederholungsgefahr des begangenen Wettbewerbsverstoßes auszuräumen.

Schlüsseldienste ohne Niederlassung

Ein Schlüsseldienstunternehmen, das bundesweit in Printmedien, wie beispielsweise Telefonbüchern, sowie Onlineverzeichnissen für seine Dienstleistungen unter Angabe von örtlichen Niederlassungen wirbt, wurde von der Wettbewerbszentrale auf Unterlassung in Anspruch genommen, da vor Ort unter den angegebenen Anschriften Unternehmen nicht existierten. So warb das Unternehmen in den Gelben Seiten Stuttgart mit dem Hinweis auf über 18 Niederlassungen, jeweils unter Angabe einer Straßenanschrift sowie einer örtlichen Telefonnummer, obwohl

„Der große Technikbonus“ – oder auch nicht

Eine Elektronikmarktkette, die über stationäre Geschäfte aber auch einen Onlineshop elektronische Produkte verkauft, bewarb im Herbst 2013 unter der Überschrift „Der große Technikbonus“ eine Werbeaktion. Kunden wurden aufgefordert, Waren online oder in den Geschäften zu kaufen mit dem Versprechen, dass ab einem Einkaufswert von 499,00 Euro der Kunde einen Einkaufsgutschein über 50,00 Euro erhalten sollte. Ab einem Einkaufswert von 999,00 Euro wurde dem Kunden ein Gutschein von 150,00 Euro angekündigt.

BGH legt EuGH Frage vor, ob die Aufmachung eines Lebensmittels durch bildliche Darstellung das Vorhandensein einer Zutat suggerieren darf, solange das Zutatenverzeichnis die Ersetzung der Zutat aufklärt

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Beschluss vom 26. Februar 2014 in der Sache „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“ (Az. I ZR 45/13) die Frage, ob die Aufmachung eines Lebensmittels durch bildliche Darstellung das Vorhandensein einer Zutat suggerieren darf, obwohl tatsächlich eine normalerweise in diesem Lebensmittel verwendete Zutat durch eine andere Zutat ersetzt wurde, solange der verwendete Austauschstoff im Zutatenverzeichnis genannt wird, dem EuGH vorgelegt.

Wettbewerbszentrale beanstandet die AGB und die unzulässige Telefonwerbung eines Energieversorgers

Die Wettbewerbszentrale hat in einem aktuellen Verfahren eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) eines Energieversorgers gerügt. Dieser sah in seinen AGB für Stromlieferungsverträge mit Verbrauchern eine Klausel vor, wonach der Energieversorger im Falle des Zahlungsverzugs des Verbrauchers, die ihm durch eine erneute Zahlungsaufforderung oder Einziehung des Betrags entstehenden Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen konnte.

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