Wettbewerbszentrale verfolgt den Kehrbuchdatenmissbrauch durch bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Bereits in der Vergangenheit hatten wir auf die Problematik der Verknüpfung der hoheitlichen Stellung eines Bezirksschornsteinfegermeister mit etwaigen privatwirtschaftlichen Tätigkeiten hingewiesen
(vgl. News vom 18.01.10). Zwar ist dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister eine privatwirtschaftliche Betätigung seit Aufhebung des Nebenerwerbsverbots grundsätzlich erlaubt.