Irreführende Werbung für Zurrgurte
Die Wettbewerbszentrale hatte bereits über ein Verfahren berichtet, das die Werbung mit irreführenden Vorspannfähigkeitswerten bei Zurrgurten zum Gegenstand hatte (News: Gefahrmeldung: Verlorene Ladung auf der A 5 >>).
Ein weiteres Verfahren war gegen ein Unternehmen anhängig, das in der Herstellung und im Handel von Seilerwaren aller Art,