Versteckte Kosten beim Kauf einer Spielkonsole
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Bewerbung einer Spielkonsole unter Angabe eines Preises auf den zusätzlich verpflichtend abzuschließenden Mobilfunkvertrag und dessen Kosten hingewiesen werden muss (Urteil vom 05.11.2013, Az.I-20 U 92/13).