Jahr: 2013

Gutscheinwerbung einer Fahrschule für ein „Führerscheinpaket“

Eine Fahrschule aus Niedersachsen bewarb auf einer Gutscheinplattform ein sogenanntes „Führerscheinpaket“, bei dem mit einem Pauschalpreis von 499,00 € zahlreiche Leistungen der Fahrschule abgegolten sein sollten. Die Preisangaben erfolgten allerdings immer nur zusammengefasst in der Weise, dass zum Beispiel in dem Gesamtpaket 12 Sonderausbildungsfahrten zum Pauschalpreis von 252,00 € enthalten sein sollten. Die Gültigkeit des Gutscheins war auf 24 Monate begrenzt.

Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie beschlossen

Am 19.12.2012 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011) >> beschlossen. Er wird nun noch über den Bundesrat dem Bundestag zur Beratung zugeleitet.

Der grenzüberschreitende Handel über das Internet soll europaweit vereinheitlicht und attraktiver

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