Jahr: 2012

Angebot Firmierung Anschrift in Prospektwerbung BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück.

Die Wettbewerbszentrale hatte einen Prozess gegen einen Lebensmitteldiscounter vor dem Oberlandesgericht München gewonnen. Wir hatten hierüber bereits berichtet unter „Aktuelles“ am 16.06.2011.

Das Oberlandesgericht München hatte in seinem Urteil vom 31.03.2011 Az. 6 U 3517/10 entschieden, dass in einem Werbeprospekt eines Lebensmitteldiscounters die Identität offen zu legen ist.

Gestützt wurde die Entscheidung auf § 5a Abs.3 Nr.2 UWG. Nach dieser Norm ist bei einer Bewerbung von Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis auch die Identität und Anschrift des Unternehmers anzugeben. Das Oberlandesgericht München hat weiter ausgeführt, dass ein Hinweis auf die Internetseite des Unternehmens

Irreführende Werbung der comdirect-Bank für kostenlose Visakarte untersagt – Wettbewerbszentrale gewinnt vor Gericht

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Itzehoe die comdirect-Bank zur Unterlassung der irreführenden Werbung für eine Visakarte verurteilt, wenn die Ausstellung dieser Karte entgegen der werblichen Ankündigung von einem monatlichen Geldeingang auf dem Girokonto abhängig gemacht wird (Urteil vom 20.03.2012, Az. 5 O 80/11 – nicht rechtskräftig).

Preiswerbung für Ferienimmobilien: Endreinigung Die Zweite

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Wettbewerbszentrale über Beschwerden zur Preiswerbung von Anbietern von Ferienwohnungen berichtet (News der Wettbewerbszentrale: Preiswerbung für Ferienimmobilien muss Kosten für Endreinigung enthalten>>). Dabei hatte die Wettbewerbszentrale darüber berichtet, dass die separate Ausweisung obligatorischer Kostenpositionen etwa für die Endreinigung oder aber für sogenannte Buchungsgebühren wettbewerbswidrig ist

ADAC-Boot-Check von der Wettbewerbszentrale beanstandet

Der ADAC bewirbt seit kurzem massiv einen „ADAC Boot-Check schon ab € 99,00“. Damit soll Sicherheit beim Gebraucht-Boot-Kauf für Käufer, Verkäufer, Makler und Händler von Gebrauchtbooten geboten werden. Mit dem „ADAC Boot-Check-Bericht mit Prüfplakette“ werde der Zustand und die Funktionen für jedes Gebrauchtboot von 3 bis 20 m festgestellt und das Ergebnis fälschungssicher dokumentiert. Diese Prüfplakette sei ein sicheres Zeichen für ein seriöses Angebot, erspare Ärger beim Gebrauchtboot-Kauf und stelle zudem

Preisangaben für Service-Dienstnummern – TKG gilt auch bei (0)18x-Nummern für Service-Dienste –

In einem aktuellen Fall der Wettbewerbszentrale hat das LG Düsseldorf in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Urteil vom 01.03.2012 – 12 O 607/11, n. rkr.) einem Telekommunikationsunternehmen untersagt, unter der Vorwahl (0)185 kostenpflichtige Service-Dienste anzubieten, ohne die für Anrufe aus dem Festnetz und aus den Mobilfunknetzen zu zahlenden Preise zu nennen.

Testfahrten einer Fahrschule sind unzulässig.

Ein Fahrlehrer bot aus Anlass eines sogenannten „Kartoffelfestes“ an, dass Jugendliche, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis waren, Testfahrten im Fahrschulwagen durchführen konnten. Die Fahrten wurden dabei in einem Teilbereich der öffentlichen Straßenverkehrfläche, die lediglich mit kleinen Pylonen und Flatterband abgegrenzt war, durchgeführt.

Oberlandesgericht München hält „Die faire Milch“ nicht für irreführend

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 01.03.2012, Az. 6 U 1738/11 entschieden, dass eine Milchvermarktungsgesellschaft ihre Milch weiter unter der Bezeichnung „Die faire Milch“ anbieten darf. Die Aussage „kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland“ beurteilte das Gericht hingegen als irreführend.

Die Vorinstanz, das Landgericht Landshut, hatte der Milchvermarktungsgesellschaft mit Urteil vom 30.03.2011, Az. 1 HK O 1426/10 noch die Verwendung beider Aussagen verboten

Genehmigung in Höhe von 100.000 € – Update

Unter dem 21.09.2011 hatte die Wettbewerbszentrale über ein Prozessverfahren berichtet, das den Abschluss von so genannten „Finanzsanierungsverträgen“ betrifft.

Das Landgericht Münster hatte mit Urteil vom 24.08.2011 (Az. 026 O 55/11, F 5 0172/11) einem Kreditvermittler untersagt, Kunden unter der Überschrift „Genehmigung in Höhe von 100.000 €“ anzuschreiben, um diese zum Abschluss eines kostenpflichtigen so genannten „Finanzsanierungsvertrages“ zu bewegen.

Umtausch ohne Wenn und Aber

Mit diesem Angebot warb eine große Elektronikmarktkette für den Verkauf seiner Waren sowohl im Internet als auch in den Geschäften selbst. In der Beschreibung dieser Umtauschgarantie hieß es: „Umtausch ohne Wenn und Aber. Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber“.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de