Eine große Elektronikmarktkette bewarb aus Anlass einer Wiedereröffnung nach Umbau den Verkauf von Mobilfunktelefonen mit dem Hinweis, dass Kunden, die ein Smartphone erwerben, beim Kauf eine Gutschein-Card im Wert von 150 € erhalten sollten, die sie beim nächsten Einkauf dann zur Verrechnung vorlegen konnten. Das entsprechende Smartphone wurde zum Eröffnungspreis von 1 € angeboten, wobei dieser Preis dann gelten sollte, wenn gleichzeitig ein Kartenvertrag abgeschlossen wurde, mit dem natürlich weitere Kosten entstanden. Gleichzeitig wurde in der Werbung aber auch der Verkauf des Handys ohne Vertrag zum Preis von 449 € angekündigt. Kunden, die sich für dieses Angebot interessierten und das Handy zum Preis von 449 € erwerben wollten wurde mitgeteilt, dass die gleichzeitig angebotene Gutscheinkarte zur Verrechnung beim nächsten Einkauf nur bei Abschluss eines Kartenvertrages gewährt werden könne.