Jahr: 2012

Für den originellsten Spruch eine Lasik-Operation – Landgericht Hamburg verbietet Preisausschreiben

Das Landgericht Hamburg hat der Betreiberin einer großen Klinikgruppe für Augenlaserchirurgie untersagt, eine Augenlaseroperation zu verlosen. Das Unternehmen hatte auf Facebook für das Preisausschreiben geworben:

„Wir suchen den originellsten Spruch! … Sende uns den besten Grund für eine Lasik. … Und sahne eine iLASIK im Wert von 3.000 € ab.“

Fehlende oder falsche Materialangaben bei Textilien

Immer wieder erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden, die sich auf fehlende oder falsche Materialangaben bei Textilerzeugnissen beziehen.

Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung ist am 07. November 2011 in Kraft getreten. Die inhaltlichen Änderungen im Vergleich zum bisherigen deutschen Textilkennzeichnungsgesetz, welches seit 01. April 1969 gilt, sind allerdings gering. So durften bereits nach § 1 Abs. 1 Textilkennzeichnungsgesetz Textilerzeugnisse gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht oder einem Letztverbraucher angeboten werden, wenn sie mit einer Angabe über Art und Gewichtsanteil der verwendeten textilen Rohstoffe versehen sind

Fitnessstudio-Verträge: BGH klärt offene Fragen zu Vertragslaufzeit und Kündigung

Fitnessstudio-Verträge sind nicht selten Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Dabei geht es regelmäßig um Fragen, ob Klauseln und Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Anlass zu rechtlicher Beanstandung geben. Streitpunkte sind dabei u. a. die Frage, welche Vertragslaufzeit in den AGB formularmäßig festgelegt werden darf und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen dem Kunden ein Kündigungsrecht zusteht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer neueren Entscheidung für Klarstellungen

Fitnessstudio-Verträge: BGH klärt offene Fragen zu Vertragslaufzeit und Kündigung

Fitnessstudio-Verträge sind nicht selten Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Dabei geht es regelmäßig um Fragen, ob Klauseln und Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Anlass zu rechtlicher Beanstandung geben. Streitpunkte sind dabei u. a. die Frage, welche Vertragslaufzeit in den AGB formularmäßig festgelegt werden darf und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen dem Kunden ein Kündigungsrecht zusteht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer neueren Entscheidung für Klarstellungen in diesen Bereichen gesorgt

Werbung mit einer Preisgegenüberstellung bei gebrauchten Kfz

Das Landgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 09.07.2012, Az. 16 O 37/12 entschieden, dass im Zusammenhang mit dem Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen mit Preisgegenüberstellungen, bei denen dem verlangten Preis ein „ehem. NP“ gegenübergestellt wird dann nicht geworben werden darf, wenn nicht erläutert wird, um welchen Preis es sich bei dem so bezeichneten Preis handelt.

EuGH entscheidet: Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugtickets eine Reiserücktrittsversicherung nicht voreinstellen

Die Praxis, dass Online-Portale beim Verkauf von Flugscheinen fakultative Nebenleistungen, insbesondere eine Reiserücktrittsversicherung mit einer Voreinstellung versehen hatten, die vom Kunden dann ausdrücklich im Wege des Opt-out abgewählt werden musste, hatte die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit mehrfach beschäftigt. Auch die Wettbewerbszentrale hatte hierüber mehrfach –

Keine Werbung mit dem Fortbildungsseminar für Fahranfänger

Zum 31.12.2010 ist der Modellversuch „2. Fahrausbildungsphase mit dem Fortbildungsseminar“ für Fahranfänger bundesweit ausgelaufen. So genannte FSF-Seminare können also von Fahrschulen nicht mehr durchgeführt und damit auch nicht mehr beworben werden.

Ungeachtet dessen warb eine Fahrschule in Westfalen auf ihrer Internetseite mit einem Zeitungsarti-kel, der anlässlich des 25-jährigen Fahrschuljubiläums in der örtlichen Presse erschienen war.

Werbung eines Schlüsseldienstes im Örtlichen Telefonbuch mit Ortsnamen und Ortstelefonnummern

Immer wieder werden Beschwerden an die Wettbewerbszentrale herangetragen, die die Werbung von Schlüsseldiensten zum Gegenstand haben, wonach insbesondere in Telefonbüchern mit Ortsnamen und Ortstelefonnummern geworben wird, obwohl der Werbende an diesem Ort keine gewerbliche Niederlassung unterhält.

So hieß es beispielsweise in einem aktuellen Fall in einer Anzeige im örtlichen Telefonbuch für Ansbach und Umgebung unter „Ansbach“ wie folgt:

Preisangabengestaltung von Großhändlern im Internet

§ 1 Abs. 1 Satz 1 Preisangabenverordnung postuliert gegenüber Letztverbrauchern eine Verpflichtung zur Angabe der Endpreise, insbesondere der Preise, in die die Mehrwertsteuer mit eingerechnet ist. Unter den Begriff der „Letztverbraucher“ fallen Verbraucher, aber auch sogenannte gewerbliche Eigenverbraucher. Gemeint sind Gewerbetreibende und Freiberufler, die eine erworbene Ware nicht weiter veräußern, sondern im eigenen Betrieb benutzen, beispielsweise Büromöbel oder Berufsbekleidung. Ob diesem Kundenkreis gegenüber Bruttopreise (Preise inklusive Mehrwertsteuer) angegeben werden müssen oder die Bezeichnung der Nettopreise ausreicht, war vor geraumer Zeit Gegenstand einer Reihe von Prozessen, die als „Metro“-Prozesse bekannt sind.

Preisangabengestaltung von Großhändlern im Internet

§ 1 Abs. 1 Satz 1 Preisangabenverordnung postuliert gegenüber Letztverbrauchern eine Verpflichtung zur Angabe der Endpreise, insbesondere der Preise, in die die Mehrwertsteuer mit eingerechnet ist. Unter den Begriff der „Letztverbraucher“ fallen Verbraucher, aber auch sogenannte gewerbliche Eigenverbraucher. Gemeint sind Gewerbetreibende und Freiberufler, die eine erworbene Ware nicht weiter veräußern, sondern im eigenen Betrieb benutzen, beispielsweise Büromöbel oder Berufsbekleidung. Ob diesem Kundenkreis gegenüber Bruttopreise (Preise inklusive Mehrwertsteuer) angegeben werden müssen oder die Bezeichnung der Nettopreise ausreicht, war vor geraumer Zeit Gegenstand einer Reihe von Prozessen, die als „Metro“-Prozesse bekannt sind.

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T: +49 6172 12150
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