Jahr: 2012

Bei Streitfällen gilt für den Verbraucher regelmäßig das Recht seines Landes

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass ein Verbraucher einen ausländischen Gewerbetreibenden auch dann vor den heimischen Gerichten verklagen kann, wenn der betroffene Vertrag nicht im Fernabsatz geschlossen wurde (Urteil in der Rechtssache C-190/11).

Im konkreten Fall hatte eine Österreicherin ein Auto in Hamburg gekauft. Auf das Auto war sie durch das Internet aufmerksam geworden. Als aufgrund von Mängeln der Verkäufer die Rücknahme verweigerte, verklagte sie den Verkäufer in Österreich.

EuGH: Werbung mit einem vermeintlichen Gewinn ist unzulässig

Wer kennt sie nicht, die Werbung mit dem Hinweis „ Sie haben gewonnen“. Diese Art der Werbung ist nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) unzulässig, wenn der Verbraucher für die Entgegennahme des Gewinns noch Kosten übernehmen muss, auch wenn sie nur geringfügig sind. Es handelt sich dabei um eine aggressive Praktik (Urteil in der Rechtssache C-428/11).

Wettbewerbszentrale traf ägyptische Delegation zum Arbeitsbesuch in Berlin

Die Wettbewerbszentrale unterstützt ein EU-Projekt, das Ägypten helfen soll, das gesetzlich verankerte System des Verbraucherschutzes, gestützt auf die Erfahrungen aus Europa und Deutschland, zu verbessern.

Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, hatte dazu im Juni d. J. im Rahmen eines Arbeitsbesuches in Ägypten Vorschläge für die Änderung und Ergänzung des ägyptischen Verbraucherschutzgesetzes erarbeitet.

Reisepreisvorauszahlung 90 Tage vor Reisebeginn unzulässig

Mit Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 104/12 (Revision zugelassen) hat das OLG Köln einem Anbieter von Flusskreuzfahrten die Verwendung einer Vorauszahlungsklausel in den dortigen Reisebedingungen untersagt. In dieser Klausel hatte das Unternehmen festgelegt, dass der Reisende die Restzahlung auf den Reisepreis, die nach Anrechnung der bei Vertragsschluss zu leistenden Anzahlung 80 % betrug, 90 Tage vor Reisebeginn zu zahlen hatte. Die Wettbewerbszentrale hatte diesen sehr frühen Fälligkeitstermin als unangemessene Benachteiligung des vorleistungspflichtigen Kunden

Wettbewerbszentrale trifft Experten-Delegation aus den ASEAN-Staaten

Derzeit hält sich eine hochranginge Delegation von Experten aus den Ländern des ASEAN Staatenbundes zu einem Studienbesuch in Deutschland auf, um das deutsche Wettbewerbs- und Kartellrecht kennenzulernen. Ziel dieser Experten-Gruppe „Wettbewerb“ ist die Unterstützung der Einführung und Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Wettbewerbsrechts in dem Staatenbund, der die Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraums bis 2015 anstrebt. Organisiert wird der Studienbesuch durch

OLG Karlsruhe verbietet iPad als Prämie für Umsatzsteigerung bei Augenoptikern

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Urteil vom 6. September 2012, Az. 4 U 110/12, der zu den weltweit führenden Herstellern von optischen Gläsern gehörenden Firma Essilor untersagt, den Abnehmern seiner Brillengläser die kostenlose Abgabe eines iPads als Prämie gegen den Nachweis einer Umsatzsteigerung anzubieten oder anzukündigen.

BGH zur Wirksamkeit der Musterwiderrufsbelehrung a. F.

Unternehmer, die in der Vergangenheit die damals geltende Musterwiderrufsbelehrung in der Fassung, wie sie bis zum 31.03.2008 ( vgl. News vom 12.08.2008 >>) galt, verwendet haben, können sich auf deren Wirksamkeit berufen. Das ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Wirksamkeit eines Widerrufs nach Abschluss eines Leasingvertrages (Urteil vom 15.08.2012, Az. VIII ZR 378/11).
In den letzten Jahren hat es häufig Fragen zur Wirksamkeit der Musterwiderrufsbelehrung a. F. gegeben. Insbesondere im Hinblick auf die Formulierung zum Fristbeginn war die Frage der Wirksamkeit des Musters in der alten Fassung Gegenstand zahlreicher wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen in der Vergangenheit.

Genussrechte bieten keine maximale Sicherheit

Ein Kapitalanlagenanbieter im Bereich von regenerativen Energien warb in seinen Verkaufsprospekten für den Erwerb von Genussrechten unter Hinweis auf eine „maximale Sicherheit“ sowie mit Hinweisen auf eine mögliche hohe Wertstabilität und Sicherheit auch bei steigender Inflation. Mit Urteil vom 05.09.2012, AZ 6 U 14/11, hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht diese Form der Werbung für Genussrechte als irreführend untersagt.

Irreführende Preiswerbung von Lebensmittelmärkten

Zwischenzeitlich ist es üblich, dass Lebensmitteldiscounter Teile ihrer Ladenfläche an selbstständige Metzgereien oder Bäckereien untervermieten.

Für Produkte dieser selbstständigen Untermieter wird von den Lebensmitteldiscountern in den Werbeprospekten regelmäßig mitgeworben. Kunden können vielfach aus der Gestaltung der Prospekte nicht erkennen, ob die angebotenen Produkte dem Discounter oder aber dem Untermieter zuzuordnen sind. Auch im Ladenlokal selbst ist es oft nicht möglich zu erkennen, ob es sich um einen selbstständigen Untermieter handelt, da vielfach auch die Abrechnung des Untermieters an der allgemeinen Discounterkasse durchgeführt wird.

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