LG Amberg verurteilt Lebensmitteldiscounter wegen irreführender Werbung – 350 g sind weniger als 400 g
Mit Urteil vom 12.11.2012, Az. 41 HK O 116/12 (nicht rechtskräftig) hat das LG Amberg einen Lebensmitteldiscounter zur Unterlassung verurteilt, der in seinen Werbeprospekten für eine Sonderaktion Hähnchen-Innenfilets geworben hatte mit dem Hinweis auf eine 400 g Packung sowie dem günstigen Endpreis von 2,69 € statt 2,89 €. Zugleich war kleingedruckt in der Anzeige in Klammern angegeben, dass sich der Grundpreis auf 7,69 €/kg belaufe.