Jahr: 2012

Widerruf einer Festgeldvereinbarung

Eine international tätige Bank bot im Internet den Abschluss von Festgeldvereinbarungen an, bei denen Kunden online einen entsprechenden Vertrag zur Geldanlage abschließen konnten.

Kunden, die dieses Online-Angebot der Bank nutzten, erhielten bei Abschluss des Vertrages eine Bestätigung der Kontoeröffnung mit dem entsprechenden Anlagebetrag, auf dessen Rückseite die nach dem Gesetz erforderliche Belehrung über das Widerrufsrecht des Kunden abgebildet war.

Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kann unzulässig sein

Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung wird nach den aktuellen Sachverständigen-Ordnungen der Bestellungskörperschaften (SVO) regelmäßig für einen Zeitraum von 5 Jahren befristet. Eine Verlängerung bis zum 68., längstens bis zum 71. Lebensjahr ist möglich. Hierin sehen manche Sachverständige jedoch einen schwerwiegenden Eingriff in ihre berufliche Tätigkeit. So auch ein 75 Jahre alter Professor, der für die Sachgebiete „EDV im Rechnungswesen und Datenschutz“ sowie „EDV in der Hotellerie“ von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK) bestellt worden war und dessen Bestellung nach der SVO bis zur Vollendung des 71. Lebensjahres verlängert worden war. Sein Antrag auf weitere Verlängerung wurde von der IHK abgelehnt.

Verfahren wegen Herkunftstäuschung der Verbraucher gegen bayerische Molkerei endet mit Vergleich

Ein Rechtsstreit der Wettbewerbszentrale mit einer bayerischen Molkerei endete mit einem Vergleich vor dem Landgericht München. Darin verpflichtete sich die Molkerei, ihre Produkte nicht mehr mit geografischen Herkunftsangaben zu versehen, ohne in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dieser Angabe einen Hinweis auf die tatsächliche Herkunft des Produktes aufzunehmen

iTunes-Karten nur in begrenzter Menge

Eine große Elektronikmarktkette bewarb im April 2011 den Verkauf von iTunes-Karten, mit denen man auf der Musikplattform Titel herunterladen kann, mit dem Angebot, eine Karte, die 25 € Gut-haben aufweist, zum Preis von 20 € zu erwerben. Außer dem Hinweis auf einen Aktionszeitraum von etwas mehr als einer Woche fanden sich keinerlei einschränkende Hinweise in der Werbung.

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