Widerruf einer Festgeldvereinbarung
Eine international tätige Bank bot im Internet den Abschluss von Festgeldvereinbarungen an, bei denen Kunden online einen entsprechenden Vertrag zur Geldanlage abschließen konnten.
Kunden, die dieses Online-Angebot der Bank nutzten, erhielten bei Abschluss des Vertrages eine Bestätigung der Kontoeröffnung mit dem entsprechenden Anlagebetrag, auf dessen Rückseite die nach dem Gesetz erforderliche Belehrung über das Widerrufsrecht des Kunden abgebildet war.