Gabelstaplerkurs ohne Mehrwertsteuer
Ein Kraftverkehrsmeister bot in einer Tageszeitung die Durchführung von Gabelstaplerausbildungen an mit dem Hinweis, dass er jede Woche entsprechende Kurse für den Erhalt eines Staplerscheins abhalten wollte. Sowohl in der Zeitungsanzeige als auch in der im Internet wiedergegebenen Werbung gab er an, dass dieser Kurs ab 90 € zu buchen sei, wobei in kleiner Schrift der Hinweis erfolgte „zzgl. MwSt“. In der genannten Kursgebühr war also die vom Kunden grundsätzlich zu zahlende Mehrwertsteuer nicht enthalten.