Jahr: 2012

Gabelstaplerkurs ohne Mehrwertsteuer

Ein Kraftverkehrsmeister bot in einer Tageszeitung die Durchführung von Gabelstaplerausbildungen an mit dem Hinweis, dass er jede Woche entsprechende Kurse für den Erhalt eines Staplerscheins abhalten wollte. Sowohl in der Zeitungsanzeige als auch in der im Internet wiedergegebenen Werbung gab er an, dass dieser Kurs ab 90 € zu buchen sei, wobei in kleiner Schrift der Hinweis erfolgte „zzgl. MwSt“. In der genannten Kursgebühr war also die vom Kunden grundsätzlich zu zahlende Mehrwertsteuer nicht enthalten.

Irreführende Werbung für „unbegrenztes“ Internet

Die Wettbewerbszentrale hat in den vergangenen Wochen die Werbung zahlreicher Telekommunikationsunternehmen für Internet-Flatrates beanstandet. Die Unternehmen bewarben ihre Tarife für das Mobile Internet mit den Aussagen „unbegrenzt surfen“, „ohne Limit surfen“, „grenzenlos surfen“ oder ähnlichen Formulierungen. Tatsächlich wurde die Datentransferrate jedoch bei dem Erreichen eines bestimmten Datentransfervolumens innerhalb eines bestimmten Zeitraums erheblich gedrosselt.

Bundesgerichtshof zur Werbeaussage „Marktführer im Sortimentsfeld Sport“

Karstadt hatte mit der Angabe „Marktführer im Sortimentsfeld Sport“ geworben. Diese Aussage beanstandet die Intersport-Gruppe als irreführend, da der Umsatz Ihrer Unternehmensgruppe höher sei.

Der Bundesgerichtshof (BGH) führt hierzu in einem aktuellen Urteil (v. 8.03.2012 – I ZR 202/10) aus, dass es für die Frage der Irreführung nicht ausreicht, wenn sich nur ein nicht ganz unmaßgeblicher Teil der angesprochenen Verbraucher aufgrund der beanstandeten Werbung irrige Vorstellungen über die Marktstellung von Karstadt macht.

Gesetz gegen Kostenfallen im Internet verabschiedet

Am 2. März 2012 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet. Hiernach ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über eine entgeltliche Leistung ein sog. Button vorgesehen, der auf die Entgeltlichkeit des Angebots hinweist, sofern die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt.

Werbung mit unzulässiger Preisgarantie – Tchibo gibt Unterlassungserklärung ab

Seit dem Herbst 2010 bietet Tchibo, Deutschlands größter Kaffeeröster, auch Ökostrom und Gas an. Mit Umwelt- und insbesondere auch mit Preisargumenten sollen seitdem interessierte Verbraucher zu einem Wechsel zu Tchibo motiviert werden.

So wurde Ende 2011 in der Werbung auf der firmeneigenen Webseite als ein „Vorteil“ des Bezugs von Ökostrom oder Gas über das Hamburger Unternehmen eine Preisgarantie über einen Zeitraum von 12 Monaten herausgestellt („12 Monate Preisgarantie“).

Verwendung der Bezeichnung „Trainer des Jahres 2007 … Europäische Trainer Allianz“ wettbewerbswidrig

In einem aktuellen Fall der Wettbewerbszentrale hat das LG Baden-Baden (Urteil vom 18.01.2012 – 5 O 100/11 KfH) einem Unternehmensberater untersagt, das Siegel mit der Aufschrift „Trainer des Jahres 2007 … Europäische Trainer Allianz“ zu verwenden.

Das Landgericht Baden-Baden gab dem Untersagungsantrag der Wettbewerbszentrale mit der Begründung statt, dass die Verwendung des Siegels „Trainer des Jahres 2007 … Europäische Trainer Allianz“ irreführend sei.

„Anruf in einer privaten Angelegenheit“

Mit dem Hinweis, man rufe in einer privaten Angelegenheit an, versuchte die Mitarbeiterin einer Gesellschaft für Consumer Reporting zu erreichen, zu dem gewünschten Gesprächspartner, einer Rechtsanwältin, durchgestellt zu werden. Bei der Anruferin handelte es sich um die Mitarbeiterin von einer nach eigenen Angaben marktführenden Auskunfteien Deutschlands, die Unternehmen dynamische und branchenübergreifende Daten zu Bonität von Privatpersonen anbieten.

Reisepreisabsicherung bei Reiseveranstaltung durch Segelschulen

Verstöße gegen die reiserechtliche Verpflichtung zur Reisepreisabsicherung haben die Wettbewerbszentrale in der Vergangenheit immer wieder beschäftigt. So wurde schon vor geraumer Zeit gerichtlich geklärt, dass die Veranstaltung von Segeltörns, an denen interessierte Reisende in Form des sogenannten „Mitsegelns“ gegen Entgelt teilnehmen können, den Bestimmungen des Pauschalreiserechts und damit auch den Bestimmungen zur Reisepreisabsicherung unterliegen

Energieversorger verzichtet auf Boykottaufkleber

Ein hessischer Energieversorger kündigte zusammen mit dem örtlichen Polizeipräsidenten im Rahmen einer Pressekonferenz die Verteilung von Aufklebern an alle örtlichen Haushalte an, mit denen Direktvertriebsunternehmen eine Kundenansprache unmöglich gemacht werden sollte. Die Aufkleber mit dem Text „Nein! Ich mache keine Haustürgeschäfte“ sollten an 114.000 Haushalte verteilt werden. Hintergrund der Aktion war ein Rechtsstreit des Energieversorgers mit einem Mitbewerber, dessen Mitarbeiter sich bei potentiellen Kunden fälschlicherweise als Mitarbeiter des Energieversorgers ausgegeben hatten

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