LG Bochum untersagt wettbewerbswidrige Werbung für eine Altkleider- u. Schuhsammlung
Mit einem Anerkenntnisurteil endete am 28.04.2011 eine gerichtliche Auseinandersetzung der Wettbewerbszentrale mit einem Unternehmen, das unter dem Namen „Verein zur Kontaktpflege mit Behinderten e.V.“ eine Altkleider- u. Schuhsammlung angekündigt hat (LG Bochum, Az. I-14 O 46/11).