Jahr: 2011

Bauplatzvermittlung durch Bank – Angabe der Maklercourtage erforderlich

Eine Bank bot im Amtsblatt einer Gemeinde mehrfach die Vermittlung von Bauplätzen für Interessierte in einem Neubaugebiet an. Unter dem Titel „Sichern Sie sich jetzt die ersten Plätze zu günstigen Preisen“ wurde aufgefordert, sich mit den namentlich genannten Mitarbeitern der Bank in Verbindung zu setzen. Für die Vermittlung der Bauplätze verlangte die Bank nach erfolgreicher Vermittlung eine Maklercourtage in Höhe von 5,95 % der Kaufpreissumme. Ein entsprechender Hinweis fehlte jedoch in der Werbung.

OLG Dresden: Apotheke darf sich nicht „Discount-Apotheke“ bezeichnen

Apotheken dürfen sich nicht als „Discount-Apotheke“ oder als „Die preiswerte Apotheke“ bezeichnen. Dies hat aktuell das Oberlandesgericht Dresden mit Urteil vom 30.08.2011 (Az. 14 U 651/11) in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden.

Der Leipziger Apotheker hatte sich als „Discount-Apotheke“ oder als „Die preiswerte Apotheke“ bezeichnet. Auch sonst warb er für seine Apotheke mit Hinweisen auf eine besondere Preisgünstigkeit und erweckte somit den Eindruck, sein gesamtes Sortiment sei günstiger als das der Mitbewerber.

Wettbewerbswidrige Werbung auf Gutschein-Plattformen: Wettbewerbszentrale beanstandet Preiswerbung von Ärzten und Fahrschulen auf Groupon.de –Rabatte für Brust OP und Werbung für Führerscheinausbildung wettbewerbswidrig –

Die Wettbewerbszentrale stellt seit Anfang dieses Jahres den Eingang zahlreicher Beschwerden über Verstöße von Ärzten gegen deren jeweilige Gebührenordnungen im Rahmen von Gutscheinaktionen auf der Plattform www.groupon.de und anderen Gutscheinplattformen fest. Im Wege der Abmahnung ist sie in knapp 100 Fällen gegen derartige Wettbewerbsverstöße vorgegangen. Dabei beanstandete sie nicht nur den Verstoß gegen die Gebührenordnungen, sondern z. T. auch die unlautere Befristung der Gutscheine, meist auf 6 oder 12 Monate. Eine derart deutliche Verkürzung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar

„Gekauftes“ Ranking auf Hotelbuchungsportal untersagt

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 25.08.2011, Az. 16 O 418/11 (nicht rechtskräftig) der niederländischen Betreibergesellschaft des Hotelbuchungsportals www.booking.com im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen dieses Buchungsportals Hotelbetriebe unter der Rubrik „Beliebtheit“ in absteigender Reihenfolge zu platzieren, wenn für die an dem Ranking teilnehmenden Hotels die Möglichkeit besteht, das Ranking durch eine höhere Provision an das Buchungsportal zu beeinflussen.

Preisdarstellung auf Flugbuchungsportal www.fluege.de unzulässig: Unister unterliegt auch beim Bundesgerichtshof

Mit Beschluss vom 17.08.2011, Az. I ZR 168/10 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Unister GmbH gegen die Untersagung der Gestaltung des Buchungsportals unter www.fluege.de durch das OLG Dresden zurückgewiesen.

Das Unternehmen hatte im Rahmen des Buchungsvorganges zusätzlich zum Flugpreis eine sogenannte „Servicegebühr“ ausgewiesen. Ferner war im Rahmen des Buchungsformulars eine Reiseversicherung als gewünschte Nebenleistung eingestellt, die der Kunde erst im Wege des „OPT-OUT“ ausdrücklich abwählen musste.

BGH: Verpflichtung eines Kabelanbieters zur Aufklärung über die fehlende Möglichkeit, Telefonate im „Call-by-Call“-Verfahren zu führen

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2011, Az. I ZR 28/09 muss ein Kabelanbieter über die fehlende Möglichkeit, „Call-by-Call“-Telefonate zu führen aufklären, wenn er mit der Aussage „Kein Telekom-Anschluss nötig“ oder „Kein Telekom-Telefonanschluss mehr nötig“ für Telefondienstleistungen basierend auf einem Kabelanschluss wirbt.

Freie Auswahl zum halben Preis

Unter dieser Überschrift bewarb eine große Elektronikmarktkette den Verkauf von Fernsehern, Fotokameras, Stereoanlagen, Computern und Haushaltsgeräten. In der sowohl in Prospekten als auch in den Elektronikmärkten ausgehängten Werbung wurde angekündigt, dass Kunden, die ein Gerät zum Kaufpreis von mehr als 250,00 € erwerben, die Möglichkeit hätten, ein zweites Gerät, nämlich das billigere von beiden, zum halben Preis zu erwerben.

Regierungsentwurf zur Bekämpfung von Abo- und Kostenfallen im Internet beschlossen

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Abo- und Kostenfallen im Internet beschlossen.

In dem Gesetzesentwurf ist die sog. Buttonlösung vorgesehen, wonach der Anbieter verpflichtet ist, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr über eine entgeltliche Leistung dem Verbraucher unmittelbar, bevor dieser seine Bestellung abgibt, Informationen über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung, den Gesamtpreis, gegebenenfalls anfallende Liefer- und Versandkosten und bei Dauerschuldverhältnissen über die Mindestlaufzeit des Vertrages klar und verständlich zur Verfügung zu stellen.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de