Irreführende Werbung mit Umweltargumenten: OLG Koblenz untersagt Werbung für Kerzen u. a. mit „CO2-neutral“ und „umweltschonend“
Das OLG Koblenz hat in einem Rechtsstreit über die Werbung mit Umweltargumenten einem Unternehmen untersagt, die von ihm angebotenen Grablichter u. a. mit den umweltbezogenen Werbeaussagen „CO2-neutral“, „umweltschonend“ sowie „kein Palmöl“ zu bewerben. Das zwischenzeitlich rechtskräftige Urteil vom 10.08.2011, Az. 9 U 163/11, bestätigt das Urteil der ersten Instanz, welche die Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr angerufen hatte (LG Koblenz, Urteil vom 11.01.2011, Az. 4 HK O 22/10).