Streit um Motorenöl-Qualität durch Anerkenntnis-Urteil beigelegt
Eine Auseinandersetzung der Wettbewerbszentrale mit der deutschen Niederlassung eines führenden internationalen Produzenten von Automotive- und Industrie-Schmierstoffen um bestimmte Eigenschaften eines Motorenöls konnte durch ein Anerkenntnis-Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 03.11.2011 (Az. 21 O 54/11 KfH) beigelegt werden.