Weder ein Telefonbucheintrag noch die Chance auf Kosteneinsparungen rechtfertigen Werbeanrufe
Die Rechtsprechung hält an den strengen Grundsätzen für die Rechtfertigung von Werbeanrufen fest.
Die Tochtergesellschaft einer bedeutenden privaten Krankenversicherungsgesellschaft bot sowohl gegenüber Endverbrauchern als auch gegenüber Unternehmern Beratungsleistungen im Bereich der privaten Krankenversicherung und Altersvorsorge per Telefon an.