Auch der BGH begehrt Klärung des Begriffs der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln durch den EuGH
Nach dem Bundesverwaltungsgericht (siehe News vom 28.09.2010) hat auch der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13.01.2011, Az. I ZR 22/09 dem Europäischen Gerichtshof einen Rechtsstreit zur Klärung der Frage nach dem Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln vorgelegt. In dem Rechtsstreit geht es um die Bewerbung eines Kräuterlikörs mit 27 % vol. mit den Aussagen „wohltuend und bekömmlich“.