Bundesgerichtshof: Personalisierte Werbeschreiben mit Kreditkarten zulässig
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 3. März 2011 (Az. I ZR 167/09 – Kreditkartenwerbung) eine Werbeaktion für Kreditkarten, die eine Bank im Jahr 2008 durchgeführt hat, als zulässig angesehen: Diese hatte personalisierte Werbeschreiben an ihre Kunden versandt, denen eine auf den Namen des jeweiligen Adressaten ausgestellte, aber noch nicht frei geschaltete Kreditkarte beigefügt war.