Verabredete Unterlassungserklärung
Erneut musste sich die Wettbewerbszentrale mit dem Versuch beschäftigen, durch eine verabredete Unterlassungserklärung eine berechtigte Abmahnung zu unterlaufen.
Fünf Fahrschulen warben Anfang März 2011 für die Durchführung von freiwilligen Fortbildungsseminaren für Fahranfänger mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Probezeitverkürzung. Wenn man die dort angegebene Telefonnummer kontaktierte, erhielt man die Auskunft, dass in Kürze ein solcher Kurs beginne und man sich mit einer der fünf Fahrschulen in Verbindung setzen sollte.