Jahr: 2011

Verabredete Unterlassungserklärung

Erneut musste sich die Wettbewerbszentrale mit dem Versuch beschäftigen, durch eine verabredete Unterlassungserklärung eine berechtigte Abmahnung zu unterlaufen.

Fünf Fahrschulen warben Anfang März 2011 für die Durchführung von freiwilligen Fortbildungsseminaren für Fahranfänger mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Probezeitverkürzung. Wenn man die dort angegebene Telefonnummer kontaktierte, erhielt man die Auskunft, dass in Kürze ein solcher Kurs beginne und man sich mit einer der fünf Fahrschulen in Verbindung setzen sollte.

Vertrauenswerbung von Finanzdienstleistern

Wiederholt muss sich die Wettbewerbszentrale mit dem Versuch von Finanzdienstleistern beschäftigen, um Kundenvertrauen zu werben mit dem Hinweis auf eine Beaufsichtigung durch die BaFin.

Allein mit einem solchen Hinweis wollte sich ein Unternehmen, das unter der Bezeichnung „Abrechnungsservice‘“ um Kunden warb, nicht begnügen und bildete im Internet den Bundesadler ab mit dem gleichzeitigen Hinweis „Geprüftes Unternehmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“.

„Die faire Milch“ ist irreführend

Das Landgericht Landshut hat mit Urteil vom 30.03.2011, Az. 1 HK O 1426/10 einer Milchvermarktungsgesellschaft verboten, mit der Bezeichnung „Die faire Milch“ zu werben. Daneben darf auch die Aussage „kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland“ nicht weiter verwendet werden.

Mitgliederversammlung der Wettbewerbszentrale am 11. Mai 2011 in Bad Homburg

Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 11. Mai 2011 in Bad Homburg ein ( Einladung/Programm >>).

Im öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung stehen einmal mehr Fragen zur geschäftlichen Ethik, zu einem werteorientierten unternehmerischen Handeln, wie sie heute vielfach von der Gesellschaft wie vom Verbraucher eingefordert werden, im Fokus. Die Unternehmen reagieren darauf, indem sie sich zunehmend „good governance“, „corporate social responsibility“ und „sozial- und umweltverantwortliches, am Ziel der Nachhaltigkeit ausgerichtetes unternehmerisches Handeln“ auf die Fahnen schreiben.

Stornopauschale von 40 % in der Eingangsstufe bei Pauschalreiseverträgen unzulässig

Das LG Köln hat mit nunmehr rechtskräftigen Urteil vom 03.11.2010 einen Reiseveranstalter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in allgemeinen Geschäftsbedingungen Stornopauschalen in Höhe von 40 % in der Eingangsstufe bei Rücktritt des Verbrauchers bis 30 Tage vor Reisebeginn zu verwenden. Das LG Köln teilte damit die Auffassung der Wettbewerbszentrale, dass eine solche Stornopauschale in der Eingangsstufe überhöht und damit rechtswidrig sei

Teurer Trick

Dass sich der Versuch, eine Unterlassungserklärung zu verabreden, um „Kosten“ zu sparen nicht lohnt, mussten 3 Fahrschulen aus Norddeutschland erfahren, die nach Abschluss der gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Wettbewerbszentrale Kosten von mehr als 5.000 Euro zu tragen haben.

Bundesgerichtshof zur Werbung mit durchgestrichenen Preisen bei Einführungsangeboten: Angabe zeitlicher Befristung erforderlich

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen höhere durchgestrichene Preise gegenüber gestellt werden, nur zulässig ist, wenn sich aus der Werbung ergibt, wie lange die Einführungspreise gelten und ab wann die durchgestrichenen höheren Preise verlangt werden (Urteil vom 17.3.2011, Az. I ZR 81/09 – Original Kanchipur).

Neue Entscheidung des BGH zu Lockvogel-Angeboten (Nr. 5 Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG)

Der Bundesgerichtshof hat am 10.02.2011 einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen einen Lebensmitteldiscounter stattgegeben.

Der Discounter hatte unter der Überschrift „Dauerhaft günstiger“ für Lebensmittel, darunter Kerrygold Butter, mit Preisreduzierungen geworben. In einer weiteren Werbung wurden anlässlich einer Wiedereröffnung einer Filiale ermäßigte Computerprodukte, unter anderem ein 17´´ LCD-Monitor, ab einem bestimmten Verkaufstag angekündigt.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de