Jahr: 2011

„Bambus“ und „Spunpolyester“ für textile Bekleidung (Fortsetzung)

Am 17.01.2011 hatten wir über ein Urteil des LG Heilbronn zur Verwendung der Rohstoffgehaltsangabe „Bambus“ und “Spunpolyester“ für textile Bekleidung berichtet (News der Wettbewerbszentrale: ”LG Heilbronn untersagt Verwendung der Rohstoffgehaltsangabe „Bambus“ und „Spunpolyester“ für textile Bekleidung“ ).

Die Gegenseite hatte zwischenzeitlich Berufung eingelegt. Das OLG Stuttgart (Az. 23 O 90/09) hat in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es der vom Landgericht vertretenen Auffassung in allen relevanten Punkten folgen wird. Insbesondere hat das Gericht die

Einladung zum Jahrespressegespräch 2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Anlass unserer Jahrestagung möchten wir Sie zum Jahrespressegespräch am Dienstag, den 10. Mai 2011, nach Bad Homburg einladen. Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, wird über die Entwicklung der Beschwerde- und Verfahrenszahlen im vergangenen Jahr berichten. Ferner werden einige Beispielsfälle aus den folgenden Bereichen dargestellt:

Aussage „Röstung über offenem Feuer“ irreführend, wenn Kaffee in Trommelröster durch Gasflammen erhitzt wird

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat durch Beschluss vom 08.04.2011, Az. 4 U 173/10 die Berufung einer Kaffeerösterei gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 28.09.2010, Az. 1 HK O 24/10 zurückgewiesen, mit dem der Kaffeerösterei die Verwendung der Aussage „behutsame Röstung über offenem Feuer“ für die Röstung von Kaffee in einem Trommelröster untersagt worden war. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte bereits mit Hinweisbeschluss vom 28.02.2011 ausgeführt, dass es beabsichtige, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln setzt Zertifizierung durch Öko-Kontrollstelle voraus

Die Wettbewerbszentrale hat aufgrund von Beschwerden mehrere Online-Händler abgemahnt, die im Internet Bio-Lebensmittel anbieten, ohne selbst den Kontrollen einer zuständigen Öko-Kontrollstelle zu unterliegen. Eine entsprechende Zertifizierung ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Derjenige, der sich den gesetzlichen Vorgaben entzieht, verschafft sich damit einen Wettbewerbsvorteil. Die Mehrzahl der Händler wird sich aufgrund der Beanstandung zertifizieren lassen, die anderen nehmen die Bio-Produkte aus ihrem Sortiment.

„Goldankauf zum Spitzenpreis“

Die Wettbewerbszentrale erhält derzeit vermehrt Beschwerden über Anzeigen, in denen für den Ankauf von Gold, insbesondere von Zahngold und Schmuck geworben wird. In der Anzeige eines Juweliers hieß es wie folgt:

„Goldankauf zum Spitzenpreis p.G.Fg. … 333er 16,– € … 585er 21,50 € … Zahngold gelb 18,– € …“.

Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität obsiegt gegen GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH

Die Firma GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf versandte bereits im Jahre 2010 Angebotsschreiben für Einträge in einer Online-Datenbank. Es kam zu massiven Beschwerden von betroffenen Gewerbetreibenden, die irrtümlich ein solches Formular unterzeichnet und damit einen kostenpflichtigen Eintrag bestellt hatten. Hervorgehoben war ein monatlicher „Marketingbeitrag“ in Höhe von 39.85 €, während im weiteren Verlauf des Formulartextes auf eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren hingewiesen wurde.

Ein Reseller ist kein Beauftragter des Verbindungsnetzbetreibers

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.10.2010, Az. I ZR 174/08 – Änderung der Voreinstellung III – eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Colt Telecom GmbH abgewiesen, vgl. Aktuelles vom 18.11.2010. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes werden Reseller nicht als Beauftragte für Verbindungsnetzbetreiber im Verhältnis zum Endkunden tätig, wenn sie ihre Netzdienstleistungen als Vorprodukte zur Verfügung stellen.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de