Irreführende Werbung eines Gasversorgers mit der Ankündigung einer Kostenersparnis
Mit einem Vergleich endete am 16.03.2011 eine gerichtliche Auseinandersetzung der Wettbewerbszentrale mit einem Gasversorger, der sowohl in einer Zeitungsanzeige als auch im Rahmen eines Internet-Gaspreisrechners jeweils eine Kostenersparnis beziffert hatte, die Verbraucher im Vergleich zu bestimmten Tarifen eines Mitbewerbers erzielen können sollten (LG Hanau, Az. 5 O 142/10).