Jahr: 2010

Kommunionkindern darf man keine Angst machen

Dies musste ein Versicherungsvermittler einsehen, der Kommunionkinder anschrieb mit dem Ziel ein speziell auf Kinder zugeschnittenes Versicherungspaket unter dem Titel „proKids Plus“ zu verkaufen.
Diese Unfallversicherung wurde gegenüber den 9- bis 10-jährigen Kindern mit dem Hinweis auf 2 Millionen Kinderunfälle im Jahr beworben.

Lügen haben kurze Beine

Dieses Sprichwort trifft auch auf einen Fall zu, bei dem eine Versicherungsvermittlerin einer privaten Krankenversicherung in einem Anwaltsbüro anrief. Sie verlangte zu einer Anwältin durchgestellt zu werden mit der Behauptung, sie wolle mit Ihre über eine berufliche Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwalt- und Notarverein sprechen.

Deutsche Post AG muss Briefkästen der Konkurrenz auch in ihrer unmittelbaren Nähe dulden

Die Deutsche Post AG kann grundsätzlich nicht verhindern, dass in unmittelbarer Nähe ihrer eigenen Filialen oder Briefkästen auch Briefkästen ihrer Wettbewerber aufgestellt werden. Das hat der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Damit scheitert die Deutsche Post AG mit ihrer Klage gegen den Briefzustelldienst „Brief24“, der rot lackierte Briefkästen in unmittelbarer Nähe von Filialen oder Briefkästen der Deutschen Post AG aufgestellt hatte.

Landgericht Düsseldorf: Preisvorgaben auf Verpackungen sind kartellrechtswidrig

Das von der Wettbewerbszentrale verklagte Unternehmen vertreibt türkische Spezialitäten in Deutschland, unter anderem eine Knoblauchwurst. Auf deren Verpackung befindet sich ein ovaler,
2 mal 4 cm großer Aufdruck „Aksiyon 4,99 €“. Die Wettbewerbszentrale hatte dies als kartellrechtswidrige Preisbindung nach § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beanstandet.

Kreditbank will in Zukunft auf pauschale Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften verzichten

Die für die Abrechnung der IKEA-Family Bezahlkarte zuständige Kreditbank berechnete Kunden, deren Lastschrift von der Bank nicht eingelöst werden konnte, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 Euro zusätzlich zu den Rücklastschriftkosten der Empfängerbank (Fremdkosten). Begründet wurde dies mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, dem Preisverzeichnis, in dem eine solche Pauschalgebühr vorgesehen sei und mit System- und Personalkosten im Hause der Bank.

Unlauterer Wettbewerb mit Gütesiegeln, Preisen und getarnter Werbung – Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht 2009 vor –

MÜNCHEN – Insgesamt 15.000 Beschwerden und Anfragen zu unlauterem Wettbewerb. Zunehmende Werbeversprechen mit falschen Güte- und Testsiegeln beschäftigen Wettbewerbszentrale. Über 100 Verfahren wegen getarnter Werbung gegen Verlage. Irreführende Preise geben Anlass zu Beschwerden.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Frankfurt am Main hat im Jahr 2009 rund 15.000 Beschwerden und Anfragen über unrechtmäßige Geschäftspraktiken bearbeitet. Insgesamt bewegt sich der Beschwerdeeingang damit nach wie vor auf einem hohen Niveau.

Unlautere Zusammenarbeit von Augenärzten und Augenoptikern beim Vertrieb von Brillen

Ein von der Wettbewerbszentrale geführter Grundsatzprozess zur Kooperation von Augenärzten mit Augenoptikern beim Absatz von Sehhilfen an Patienten hat nunmehr vor dem Oberlandesgericht Celle sein vorläufiges Ende gefunden. Die Klage der Wettbewerbszentrale richtete sich gegen einen Augenarzt, der nach der Augenglasbestimmung den Patienten ca. 60 Musterbrillen eines Augenoptikers zur Auswahl vorlegte. Die Werte des Patienten wurden dann vom Arzt zusammen mit Angaben zum ausgewählten Modell an einen bestimmten Augenoptikbetrieb zur Fertigung der Sehhilfe übermittelt.

Einladung zum Jahrespressegespräch 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Anlass unserer Jahrestagung möchten wir Sie zum Jahrespressegespräch am Dienstag, den
4. Mai 2010, nach München einladen. Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, wird die Schwerpunkte der Arbeit im vergangenen Jahr zusammenfassen. Insbesondere sind folgende Themen geplant:

BGH entscheidet zu flexiblen Katalogpreisen von Reiseveranstaltern

In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahren zu flexiblen Katalogpreisen von Reiseveranstaltern liegt nunmehr die lang erwartete Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichtes vor. Gegenstand des Verfahrens war die Preisdarstellungspraxis der TUI Deutschland GmbH im Jahre 2006 herausgegebenen Katalog für das Zielgebiet „Mallorca, Spanien, Portugal“. Anders als sonst bei Reisekatalogen üblich erfuhr der Kunde nicht schon aus dem Preisteil den zu zahlenden Preis für die angebotenen Pauschalreisen. Vielmehr wurde er aufgefordert, die mit einem im Katalog dargestellten

Underberg kann weiter mit Wohlbefinden und Bekömmlichkeit werben

Die Underberg KG darf ihre Kräuterspirituose zunächst weiter mit den Aussagen „besonders nach dem Essen – für den Magen – er tut einfach gut“ (1), „Underberg weltweit im Dienste des Wohlbefindens“ (2), „Wohlbefinden für den Magen“ (3), „Garantie für höchste Bekömmlichkeit“ (4), „appetitanregend/seine appetitanregenden Eigenschaften“ (5) sowie „verdauungsfördernd/ seine verdauungsfördernden Eigenschaften“ (6) bewerben. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 23.03.2010, Az. I – 20 U 183/09 im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden.

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