Jahr: 2010

Wer sich nicht wehrt, zahlt

Diesen Eindruck mussten Kunden einer Versicherung erhalten. Diese schrieb Inhaber einer Wohngebäudeversicherung an mit der Ankündigung, dass in Zukunft der Schutz bei Elementarschäden wie heftiger Niederschlag, Rückstau und Überschwemmung mitversichert sein sollte. Dies und eine Erhöhung der Versicherungssumme mit einem zusätzlichen Beitrag von jährlich bis zu 100 Euro werde automatisch zum 01.09.2010 zu Lasten des Kunden umgesetzt, es sei denn,

Wettbewerbszentrale beanstandet OPEL-Werbung – Abmahnung wegen Werbung mit „lebenslanger“ Garantie

Die Wettbewerbszentrale hat den Automobilhersteller OPEL wegen seiner aktuellen Werbekampagne für eine PKW-Anschlussgarantie abgemahnt. Opel wirbt derzeit massiv in verschiedenen Medien mit der hervorgehobenen Aussage „Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel“. In Printanzeigen sowie im Internet wird dabei zusätzlich unterhalb dieses Slogans großdimensioniert das mathematische Zeichen ∞ für „unendlich“ in Form einer Schleife in den Mittelpunkt der Anzeigenkampagne gehoben. Innerhalb dieser Unendlich-Schleife erscheint der Schriftzug „LEBENSLANGE GARANTIE“.

Bundesgerichtshof zu Bonus-Systemen bei Apothekern: Verkündungstermin verschoben

Bisher ist die Einführung von Bonus- und Gutschein-Systemen für Apotheker mit einem Risiko verbunden. Dies liegt an den speziellen arzneimittelrechtlichen Bestimmungen, die vorsehen, dass rezeptpflichtige Arzneimittel in jeder Apotheke in Deutschland zu einem einheitlichen Preis an den Verbraucher abgegeben werden müssen. Die Rechtsprechung zu der Frage, ob Bonustaler oder Gutscheine die gesetzlich vorgesehene Preisbindung unterlaufen, war bisher vollkommen uneinheitlich. Der BGH hat sechs Verfahren zur Entscheidung zusammengefasst, drei davon sind von der Wettbewerbszentrale geführte Verfahren (Aktenzeichen I ZR 193/07, I ZR 26/09 und I ZR 125/08).

Steuerrundschreiben per Massenfax

Ein Berliner Unternehmen hatte im Juli für ein sog. Steuerrundschreiben geworben, welches der Adressat der Werbung im Abonnement beziehen konnte. Das Unternehmen führte im Briefkopf der Werbung den Hinweis „Steuertipps – Steueroptimierung – Bundesweit“. Bei dem Unternehmen handelte es sich jedoch nicht um einen Steuerberater.

Arzttermin in 3 Tagen? LG Düsseldorf verbietet irreführende Krankenkassenwerbung

Eine Krankenkasse warb in Anzeigen, die in Tageszeitungen erschienen, damit, dass man als Mitglied ihrer Krankenkasse einen schnelleren Arzttermin erhalte. Wörtlich hieß es „So schnell war ich noch nie beim Arzt.“ Im weiteren Text wurde dies konkretisiert: „Arzttermin in drei Tagen. Im Krankheitsfall sorgen wir für schnellere Arzttermine …“. Wer nun glaubte, innerhalb von drei Tagen tatsächlich einen Termin beim Facharzt zu erhalten, sah sich allerdings getäuscht.

Kapitalanlageanbieter muss Irreführung einräumen

Ein Kapitalanlagenanbieter im Bereich von regenerativen Energien warb in seinen Verkaufsprospekten mit einer jährlichen Mindestverzinsung von 6% und einer Investition mit realvorhandenem Gegenwert, mit –„Windkraftanlagen zum Anfassen“. Ebenso wurde mit einer maximalen Sicherheit durch eine breite Streuung des Genusskapitals geworben.

Verkaufswettbewerbe in der Touristik bleiben unzulässig

Aufgrund zahlreicher Beschwerden geht die Wettbewerbszentrale derzeit gegen Versuche von Reiseveranstaltern und anderen touristischen Anbietern vor, durch sachfremde Zuwendungen Einfluss auf die Beratungstätigkeit von Reisebüros zu nehmen.

So hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale das LG Duisburg im Wege der einstweiligen Verfügung mit Beschluss vom 15.07.2010, Az. 21 O 78/10 (nicht rechtskräftig) dem Reiseveranstalter Schauinsland Reisen die Bewerbung sowie die Durchführung eines Verkaufswettbewerbes untersagt.

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