Jahr: 2010

„Schlüsselerlebnis“ Schlüsseldienst – Überhöhte Abrechnungen können wettbewerbswidrig sein –

Wenn die Tür ins Schloss fällt, hat so mancher Kunde anschließend ein wahres „Schlüsselerlebnis“. Der herbeigerufene Fachmann vom Schlüsseldienst präsentiert nach dem nur wenige Minuten dauernden Öffnen der versperrten Türe nicht selten eine saftige Rechnung in Höhe von 250 € bis 500 €. In jüngster Zeit mehren sich bei der Wettbewerbszentrale wieder die Beschwerden über solche zum Teil weit überhöhte Rechnungen von Schlüsseldienstunternehmen.

„Offizielle Krankenkasse der Deutschen Olympiamannschaft“ – Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Verbot der Irreführung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Berufungsurteil einer Betriebskrankenkasse auch weiterhin verboten, sich als „Offizielle Krankenkasse der Deutschen Olympiamannschaft“ zu bezeichnen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. September 2010, Az. I-20 U 108/09) und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf

Erstes Thüringer Mittelstandsforum

Anlässlich des 1. Thüringer Mittelstandsforums am 20.09.2010 in Erfurt hat Frau Rechtsanwältin Jennifer Beal, Geschäftsführerin des Berliner Büros der Wettbewerbszentrale, auf die rechtlichen Fallstricke im Internet hingewiesen.

Im Rahmen des Workshops III mit dem Arbeitstitel „Rechtsfalle Internet?

Ticketanbieter müssen über zusätzliche Kosten frühzeitig aufklären

Auch in diesem Jahr hat die Wettbewerbszentrale wieder an einer europaweit und von der Europäischen Kommission gesteuerten Untersuchung, einem sog. „Sweep“ teilgenommen: Geprüft wurden aktuell Online-Angebote von Anbietern von Event- und Sporttickets. Unter Federführung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Wettbewerbszentrale zusammen mit der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) sowie dem BVL 29 Internetanbieter geprüft.

Scheibenwischerwerbung verboten

Seit Jahren schon nutzen zahlreiche Gebrauchtwagenaufkäufer, die ihre Fahrzeuge vornehmlich in das Ausland verkaufen eine Werbemethode, die von vielen mit kritischen Augen gesehen wird. Visitenkarten mit Slogans wie „Wir kaufen jedes Auto“, „Wir nehmen auch Ihr Auto“, „Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Ihr Auto verkaufen wollen“ etc. werden hinter Wischerblätter der Frontscheibe oder zwischen Gummidichtung und Seitenscheibe an parkenden Fahrzeuge gesteckt, wie nachstehende Beispiele belegen:

Power Service mit kleinen Fehlern

Der Markt einer großen Kette von Elektronikmärkten bewarb den Verkauf von großen Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen und Trocknern mit einem so genannten „Power Service Komfort“. Kunden sollten diesen Service, der in Form einer Metallbox zum Preis von € 39.00 angeboten wurde, zusätzlich zum Kauf des Gerätes erwerben. Enthalten in diesem Paket war nach der Werbung

Wettbewerbszentrale sieht nach heutiger BGH-Entscheidung keinen echten Spielraum für Preiswettbewerb bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Bundesgerichtshof: Apotheker dürfen Kunden beim Kauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln Bonustaler oder Gutscheine nur mit geringem Wert gewähren

-5-Euro-Gutschein unzulässig-

Im Einzelhandel ist es üblich, Kunden beim Kauf bestimmter Produkte Prämientaler oder Gutscheine zu schenken. Apotheker stoßen mit diesem Vorhaben auf rechtliche Probleme. Dies liegt an

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