Verbraucher darf im Versandhandel Ware prüfen, ohne zu befürchten, Wertersatz zahlen zu müssen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass ein Verbraucher, der seine im Versandhandel bestellte Ware lediglich prüft, nach Ausübung seines Widerrufsrechts keinen Wertersatz an den Verkäufer zahlen muss. Das gilt auch dann, wenn durch die Prüfung eine Verschlechterung der Ware eintritt (Urteil vom 3.11.2010, Az. VIII ZR 337/09.