Ein Taxi-Einzelunternehmen ist noch keine Zentrale
Das Landgericht Stuttgart hat in einer aktuellen, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung vom 24.11.2010 Az. 39 O 71/10 KfH entschieden, dass die Werbung eines Einzelunternehmens mit dem Hinweis „Taxi-Zentrale“ irreführend und wettbewerbswidrig nach §§ 3, 5 UWG ist, da die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund der Bezeichnung „Taxi-Zentrale“ von einem Zusammenschluss ortsansässiger Taxiunternehmen ausgehen.