Zur Werbung mit Auszeichnungen – Selbstauskunft des ausgezeichneten Betriebes ist nicht ausreichend
Nicht ohne Grund wird die Werbung mit Auszeichnungen von der Rechtsprechung streng im Hinblick auf die Beachtung geltender lauterkeitsrechtlicher Standards geprüft und bewertet. Kaum ein Werbeargument wird nämlich von den angesprochenen Verkehrskreisen vergleichbar ernst genommen und zur Grundlage von Konsumentscheidungen gemacht.
Die Wettbewerbszentrale hatte sich aufgrund diverser Beschwerden mit einer Aktion des Brancheninformationsdienstes markt intern zu beschäftigen.