Jahr: 2010

Zur Werbung mit Auszeichnungen – Selbstauskunft des ausgezeichneten Betriebes ist nicht ausreichend

Nicht ohne Grund wird die Werbung mit Auszeichnungen von der Rechtsprechung streng im Hinblick auf die Beachtung geltender lauterkeitsrechtlicher Standards geprüft und bewertet. Kaum ein Werbeargument wird nämlich von den angesprochenen Verkehrskreisen vergleichbar ernst genommen und zur Grundlage von Konsumentscheidungen gemacht.

Die Wettbewerbszentrale hatte sich aufgrund diverser Beschwerden mit einer Aktion des Brancheninformationsdienstes markt intern zu beschäftigen.

Verbraucher müssen im Falle eines Widerrufs vermutlich schon bald keine Versandkostenpauschale mehr bezahlen

Der EuGH hat über die Frage zu entscheiden, ob es mit der Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG vereinbar ist, wenn einem Verbraucher im Falle des Widerrufs seines Fernabsatzvertrages die Kosten für die Zusendung der Ware auferlegt werden. Im konkreten Fall ging es um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer im Versandhandel tätigen Gesellschaft. Ihre AGB sehen vor, dass der Verbraucher einen pauschalen Versandkostenanteil von 4,95 Euro trägt, den das Versandunternehmen im Fall eines Widerrufs nicht zu erstatten hat.

Bonusmeilen dürfen nicht frühzeitig verfallen

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die vorsieht, dass bei einer Einstellung des Flugprämienprogramms die Gültigkeit der gesammelten Bonuspunkte von ursprünglich fünf Jahren auf sechs Monate sinkt, unzulässig ist (Urteil vom 28. Januar 2010, Az. Xa ZR 37/09).

Änderungen im Rufnummernbereich (0)180 ab März 2010

Ab März 2010 besteht die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer (0)180er Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise, der bisher neben der Angabe des genauen Preises für Anrufe aus dem Festnetz genügt hat, reicht dann nicht mehr aus.

Neues Internetportal für grenzüberschreitende Dienstleistungen

Zur Unterstützung von Unternehmern und Verbrauchern in Bezug auf grenzüberschreitende Dienstleistungsangebote innerhalb der Europäischen Union hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die Germany Trade & Invest (GTAI) das sogenannte Portal 21 (www.portal21.de) errichtet. Dieses Portal stellt ausführliche Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen in den anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung. Benannt wurde das Portal nach Artikel 21 der EU-Dienstleistungsrichtlinie, welches von allen Mitgliedstaaten umzusetzen war.

Autoritätsmissbrauch – Bezirksschornsteinfegermeister geben Unterlassungserklärungen ab

Seit dem 1. Januar 2009 besteht für Bezirksschornsteinfegermeister die Möglichkeit, im Rahmen eines Nebenerwerbs privatwirtschaftliche Tätigkeiten zu erbringen. Das Nebenerwerbsverbot, das bis dahin in § 14 Schornsteinfegergesetz (SchfG) kodifiziert war, hat seither keinen Bestand mehr. Der Gesetzgeber hat sich zur Aufhebung dieses Verbots entschlossen, um dem Berufsstand der Schornsteinfeger die Möglichkeit zu geben, sich auf den freien Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen und die veränderten Bedingungen ab dem Jahr 2013 vorzubereiten.

Umkämpfter Fitnessmarkt und Fairness im Wettbewerb – Vielfältige und nicht immer zulässige Marketingmaßnahmen

Trotz Wirtschaftskrise hat sich die Fitnessbranche in den vergangenen beiden Jahren auf Wachstumskurs bewegt. Die Betreiber von Fitnessstudios konnten stetig neue Kunden gewinnen. Auf dem Fitnessmarkt herrscht jedoch ein harter Wettbewerb. Die Anbieter versuchen Kunden einerseits über attraktive Preisgestaltungen, andererseits über eine hohe Qualität des Leistungsangebotes an sich zu binden.

EuGH kippt generelles deutsches Verbot der Gewinnspielkopplung

In seiner heutigen Entscheidung kommt der EuGH (Europäische Gerichtshof) zu dem Ergebnis, dass eine Regelung wie sie § 4 Nr. 6 UWG vorsieht, nämlich das grundsätzliche Verbot der Teilnahme an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware abhängig zu machen, nicht mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar ist (Urteil in der Rechtssache C-304/08). Ein solches Verbot sei nur zulässig, wenn es nicht absolut ausgesprochen wird, sondern unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls zur Unzulässigkeit einer Werbemaßnahme führt. Dabei kommt es darauf an, ob die Werbemaßnahme im Licht der in der Richtlinie aufgestellten Kriterien „unlauter“ ist.

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