Jahr: 2010

Zehntes car.tv Forum in München

Anlässlich der Jubiläumsveranstaltung der APE Ptacek Engineering GmbH, die unter dem Motto „Blick für das Wesentliche“ stand, hat Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling, Leiter Süd der Wettbewerbszentrale, einen Vortrag zum Thema „Grenzenlose Werbung? – Regelungen im Urheber- und Wettbewerbsrecht“ gehalten.

Unlauterer Wettbewerb macht vor dem Tod nicht halt

In gleich zwei Fällen mussten sich Gerichte mit Werbemaßnahmen gegenüber Hinterbliebenen beschäftigen.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.04.2010 (Az. I ZR 29/09) im ersten Fall entschieden, dass ein Steinmetz zwar wettbewerbswidrig handelt, wenn er unmittelbar am Tag des Erscheinen der Todesanzeige Werbung für Grabmale an Angehörige von Verstorbenen versendet, eine solche Werbung aber zwei Wochen nach dem Todesfall nicht mehr als unzumutbare Belästigung verboten werden kann.

Hotellerie: Bei Zimmerstorno ersparte Aufwendungen zu Gunsten des Gastes zu berücksichtigen

Die Wettbewerbszentrale hat Buchungsbedingungen von Hotelketten im Hinblick auf die Stornoregelungen beanstandet. Die Hotelketten, darunter so namhafte Anbieter wie etwa Steigenberger, ACCOR, InterContinental u. a., hatten neben flexiblen Übernachtungstarifen auch solche Tarife angeboten, bei denen dem Kunden keine Stornierungsmöglichkeit eingeräumt wurde. In den hierauf bezogenen Buchungsbedingungen war vorgesehen, dass bei dennoch erfolgender Stornierung keine Rückerstattung des vorausbezahlten Übernachtungspreises erfolgen sollte.

Ein Verbraucher, der seinen Internetkauf widerruft, muss nicht die Kosten der Zusendung der Ware tragen

Dies hat der EuGH in einem aktuellen Urteil entschieden. In seiner Entscheidung stellt der Gerichtshof fest, dass die Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die Kosten der Zusendung der Waren auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt.

Verwirrspiel mit CE-Kennzeichen – Das CE-Zeichen ist kein Gütesiegel –

Die Werbung mit Gütesiegeln und Prüfzeichen hat seit Jahren Hochkonjunktur. Die Anbieter möchten das eigene Produkt von der Konkurrenz positiv abheben. Grundlagen solcher Werbeaussagen sind im Regelfall freiwillige Prüfungen durch unabhängige Prüforganisationen, die sich die Werbetreibenden einiges kosten lassen. Untersuchungen haben gezeigt, dass Verbraucher ihre Kaufentscheidung maßgeblich davon abhängig machen, ob ein Produkt ein Gütesiegel trägt.

Logistikunternehmen darf sog. Schnittstellenkontrollen des Frachtgutes nicht zu Lasten der Versender in Allg. Geschäftsbedingungen ausschließen -OLG Düsseldorf folgt Auffassung der Wettbewerbszentrale-

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.03.2010 Az. I-6 U 38/09
die Berufung eines international tätigen Beförderungsunternehmens gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zurückgewiesen.

Dem Unternehmen war auf Antrag der Wettbewerbszentrale vom Landgericht untersagt worden, in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ein- und Ausgangskontrollen des Frachtgutes an den einzelnen Umschlagstellen auszuschließen. Die Wettbewerbszentrale hatte die betreffende AGB-Klausel als unzulässig beanstandet, weil

Mitgliederversammlung der Wettbewerbszentrale am 5. Mai 2010 in München

Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 5. Mai 2010 ins Sofitel Munich Bayerpost in München ein (Einladung/Programm).

Im öffentlichen Teil veranstaltet die Wettbewerbszentrale in diesem Jahr eine Podiumsdiskussion zu dem Thema: „Wo bleibt die Moral? Verantwortung, Fairness und Ethik – Voraussetzungen für Vertrauen und Erfolg – Die Renaissance des Leitbilds eines „ehrbaren Kaufmanns“ –“

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