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Jahr: 2010

OLG München untersagt Werbung eines Orientteppichhändlers

Eine Verwertungsgesellschaft für Orientteppiche hatte unter der Überschrift „Endspurt der Auflösung im Kreissparkassenauftrag“ für eine „Teppichliquidation“ geworben und dabei „extreme Preiszugeständnisse“ angekündigt, und zwar „ausnahmslos bis zu 67 % unter dem Verkehrswert“. Des Weiteren wurde mit dem Hinweis auf eine Feiertagsöffnung für Fronleichnam geworben mit dem Zusatz „Mit Beratung und Verkauf nur zur gesetzlichen Zeit“. Weiter wurde der Eindruck erweckt, der Sonderverkauf sei zeitlich befristet.

BGH-Entscheidung zur fehlenden Anzeigenkennzeichnung einer Flappenwerbung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren u. a. entschieden, dass eine mehrseitige Zeitschriftenwerbung in Form einer sog. Flappe dann keine verbotene als Information getarnte Werbung gemäß Nr. 11 des Anhangs zur § 3 Abs. 3 UWG darstellt, „wenn der Werbecharakter nach dem Inhalt der gesamten Werbung unverkennbar ist und bei einer Kenntnisnahme nur der ersten Seite deren isolierter Inhalt keine Verkaufsförderung bewirkt“ (Urteil vom 01.07.2010, Az. I ZR 161/09).

LG Berlin untersagt E-Mail-Werbung wegen fehlender vorheriger Einwilligung

Eine Vertriebsconsultingsgesellschaft hatte an ein Industrie-Assekuranzunternehmen eine E-Mail versandt und darin für einen Investmentfonds geworben. Die Wettbewerbszentrale hatte daraufhin den E-Mail-Werber abgemahnt, weil ein ausdrückliches Einverständnis gem. § 7 Abs. 2 Ziff. 3 UWG nicht vorlag. Das Unternehmen berief sich auf die Ausnahmevorschrift des § 7 Abs. 3 UWG und behauptete, ein solches Einverständnis sei überhaupt nicht erforderlich. Man habe die Adresse in einem Branchenverzeichnis gefunden und der E-Mail-Empfänger biete „ähnliche“ Dienstleistungen im Sinn der genannten Ausnahmevorschriften an.

Bausparkasse muss Abschlussgebühr für einen Bausparvertrag nicht zurückzahlen, auch wenn der Kunde kündigt – entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingung ist wirksam

In einem aktuellen Urteil (Az. XI ZR 3/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Klausel in einem Bausparvertrag, nach der der Kunde in jedem Fall 1% der Bausparsumme an die Bank zu zahlen hat, wirksam ist. Konkret sieht die Klausel vor, dass nach Abschluss des Bausparvertrages 1% der Bausparsumme als Abschlussgebühr fällig wird

Bestatterportal bietet Empfehlung zum Kauf an

Dass die positive Bewertung eines Unternehmens durch Dritte – z. B. im Internet – nicht immer auf den guten Erfahrungen seiner Kunden basiert, zeigt der folgende aktuelle Fall:

Ein Online-Portal für Bestattungsunternehmen verknüpfte die Auflistung der Bestatter auf der eigenen Webseite mit einer Bewertung. Zum Teil wurden die Bestatter als „SEHR GUT“ oder „EXZELLENT“ bezeichnet, zum Teil waren die Angaben zu den Unternehmen mit dem Hinweis „KEINE Empfehlung!“ versehen. Diese nicht empfohlenen Unternehmen schrieb der Betreiber des Portals per E-Mail an

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