Jahr: 2009

Bundesgerichtshof weist Rechtsstreit über die Zusammenarbeit von Augenarzt und Augenoptiker bei der Versorgung mit Brillen an Oberlandesgericht zurück – Revision der Wettbewerbszetrale teilweise statt gegeben

Die Wettbewerbszentrale hatte einen niedersächsischen Augenarzt auf Unterlassung verklagt, weil dieser seinen Patienten Brillen einer Augenoptikergesellschaft in Düsseldorf vermittelte und nach Fertigstellung in seinen Praxisräumen anpassen ließ. Damit verletzte der Arzt nach Auffassung der Wettbewerbszentrale aber die Vorschriften der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen. Hiernach ist es dem Arzt untersagt, Patienten ohne hinreichenden Grund an bestimmte Anbieter von gesundheitlichen Leistungen zu verweisen. Ebenso ist es ihm nicht gestattet, im Zusammenhang mit seiner ärztlichen Tätigkeit Waren oder Produkte abzugeben oder unter seiner Mitwirkung abgeben zu lassen, soweit die Produkte oder die Dienstleistung nicht notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind. Mit diesen strikten Vorschriften soll einer Kommerzialisierung des Arztberufes entgegen gewirkt werden: Der Arzt soll nicht zum „Händler“ von Hilfsmitteln werden.

Wettbewerbszentrale beanstandet Preiswerbung von Fluggesellschaften

Auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. hat das Landgericht
München I mit Beschluss vom 26. 6. 2009 (Aktenzeichen 21 O 11767/09) der irischen Fluglinie Aer Lingus im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, im Rahmen ihres Internet-Buchungssystems einen als „Gesamtpreis“ bezeichneten Preis für eine Flugreise auszuweisen, sofern zusätzliche obligatorische Kosten berechnet werden.

Bundesgerichtshof verbietet unsachliche Beeinflussung mittels Gewinnspiel gegenüber Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bei der Vermittlung von Vorratsgesellschaften – Wettbewerbszentrale gewinnt Revisionsverfahren –

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 2. Juli 2009 (Az. I ZR 147/06) die Revision eines Anbieters von Vorratsgesellschaften gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln zurückgewiesen. Dem Unternehmen war durch das Oberlandesgericht auf Antrag der Wettbewerbszentrale verboten worden, eine Werbeaktion durchzuführen, bei der unter anderem Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für die Vermittlung einer vom beklagten Unternehmen angebotenen Vorratsgesellschaft die Teilnahme an einem Gewinnspiel angeboten wurde, bei dem ein Smart-Cabrio zu gewinnen war.

Impressumsangaben einer GmbH & Co KG im Internet – ZLW und Wettbewerbszentrale warnen vor umfangreichen Abmahnaktivitäten

Aus aktuellem Anlass bitten die ZLW (Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e.V.) und die Wettbewerbszentrale alle Betriebe, insbesondere diejenigen, die in der Rechtsform einer GmbH & Co KG geführt werden, ihre Impressi auf ihren jeweiligen Internetseiten, aber auch in Internetfahrzeugbörsen zu überprüfen und ggf. der Rechtslage anzupassen.

Wettbewerb im Gesundheitswesen – Wettbewerbszentrale stellt aktuelle Entwicklungen vor

„Neue Entwicklungen in der Gesundheitsbranche spiegeln sich schnell in der Arbeit der Wettbewerbszentrale wieder – rechtliche Grenzen werden neu ausgelotet.“ Dies stellte Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale heute in Bad Homburg fest. Die Anzahl der dabei verfolgten Beanstandungen bewege sich auf einem ähnlich hohen Niveau wie im Vorjahr.

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T: +49 6172 12150
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