Jahr: 2009

Oberlandesgericht Hamm: Werbung mit „24 Stunden Lieferservice“ ist mit entsprechender Linkfolgeseite in Google-Werbeleiste auch ohne Detailangaben zulässig

Die Werbung mit einem „24 Stunden Lieferservice“ ohne einen gleichzeitigen Hinweis auf die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieses Services ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 04.06.2009, Az 4 U 19/09) nicht irreführend i.S.v. § 5 UWG, wenn mit dem Link auf die Internetseite des Anbieters sofort über alle Bedingungen für diesen Service aufgeklärt wird.

Generalanwältin beim EuGH: Deutsches Verbot der Kopplung von Gewinnspiel und Absatz (§ 4 Nr. 6 UWG) ist nicht mit europäischem Recht vereinbar

In dem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Discounter „PLUS“ hat die zuständige Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) heute in einem Vorabentscheidungsverfahren (C-304/08) zur Frage der Vereinbarkeit des § 4 Nr. 6 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht ihre Schlussanträge vor dem EuGH gestellt. Darin kommt sie zu dem Ergebnis, dass Art. 5 Abs. 2 der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken dem in § 4 Nr. 6 UWG normierten deutschen Verbot der Kopplung von Gewinnspielen mit dem Absatz von Waren und Dienstleistungen in seiner Auslegung und Anwendung durch die deutschen Gerichte entgegensteht.

Unzulässige Beeinflussung bei der Wahrnehmung der Interessen Dritter: Bundesgerichtshof untersagt an Rechtsanwälte und Steuerberater gerichtetes Gewinnspiel um einen Smart

Der Bundesgerichtshof (BGH) kommt in einer aktuellen Entscheidung (02.07.2009, I ZR 147/06) zu dem Ergebnis, dass eine Werbung, die gegenüber Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für die Vermittlung eines Geschäfts an ihre Mandanten ein Gewinnspiel um ein Smart-Cabrio anpreist, gemäß § 4 Abs. 1 UWG unzulässig ist.

Bundesgerichtshof: Grundpreis und Endpreis müssen auf einen Blick wahrnehmbar sein

Nach einer aktuell veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (26.02.2009, Az. I ZR 163/06) ist der Grundpreis gemäß § 2 Abs.2 Satz 1 Preisangabenverordnung nur dann in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können. Dies ist nicht der Fall, wenn neben einem Produkt der Endpreis angeführt wird und der Grundpreis erst über einen weiteren Link zu erfahren ist.

Neue HOAI seit 18.8.2009 in Kraft

Die Honorarverordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) wurde am 17.08.2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl.I.Nr. 53 S.2732) verkündet und ist am Tag nach der Verkündung, also am 18.08.2009, in Kraft getreten (BGBl.I 2009, S.2992).

Plagiate von „Bauhaus-Klassikern“ bleiben in Deutschland verboten – BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück

Mit Beschluss vom 13. August 2009, Az. I ZR 32/08 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Firma Dimensione aus Italien gegen das Urteil des OLG Hamburg vom 23.01.2008, Az. 5 U 211/06 zurückgewiesen. Damit ist das gerichtliche Verbot rechtskräftig, wonach nachgeahmte Bauhaus-Möbel im Stile von Mies van der Rohe, Le Corbusier und anderer Designer, ebenso wie andere Designobjekte – beispielsweise die berühmte Wagenfeld-Leuchte –, nicht mit Werbeaussagen wie „Top-Design zu Factory-Outlet-Preisen!“, „Direkt in Italien vom Hersteller kaufen – bis zu 50% sparen!“, „Im Direkteinkauf bis zu 57% günstiger“, „… zeitlich begrenzter Kollektionsverkauf. Betroffen: fast alle Bauhaus-Klassiker …“, beworben werden dürfen.

Sanktionen bei Verstößen gegen Informationspflichten beim Neuwagenkauf – Verletzung der Energieverbrauchskennzeichnung beim Autohandel wird effektiv verfolgt

Wettbewerbszentrale, Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW) und Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) setzen sich für die vorgeschriebene Kennzeichnung in der gesamten Automobilwerbung ein: Die Unternehmen im PKW-Neuwagenhandel haben ein ureigenes Interesse daran, dass die gesetzlichen Vorgaben für Angaben zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß von Neuwagen auch im Verkaufsraum eingehalten werden, denn die Verbraucher erwarten diese Informationen an dieser Stelle, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.

Ergopraktiker und ärztlich geprüfter Schlafberater – irreführende Bezeichnungen für Matratzenverkäufer

Das von der Wettbewerbszentrale verklagte Unternehmen stellt unter anderem Matratzen her. Es erlaubt Bettwarenverkäufern die Verwendung eines „Siegels“, das wie folgt aussieht: In der Mitte eines Kreises befindet sich neben dem Namen des Unternehmens der Hinweis „Ergopraktiker“. Diesen Begriff hat sich die Beklagte als Wortmarke eintragen lassen.

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