Widerrufsrecht beim Internetkauf steht nur Verbrauchern zu – BGH klärt die Frage, wann ein Freiberufler als Verbraucher anzusehen ist
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine natürliche Person, die sowohl als Verbraucher (§ 13 BGB) als auch in ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Unternehmer (§ 14 BGB) einkauft, nur dann als Unternehmer anzusehen ist, wenn ihr Handeln eindeutig und zweifelsfrei der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft objektiv in Ausübung der selbständigen beruflichen Tätigkeit der natürlichen Person abgeschlossen wird (§ 14 BGB). Darüber hinaus ist rechtsgeschäftliches Handeln nur dann der unternehmerischen Tätigkeit der natürlichen Person zuzuordnen, wenn sie dies ihrem Vertragspartner durch ihr Verhalten unter den konkreten Umständen des Einzelfalls zweifelsfrei zu erkennen gegeben hat (Urteil vom 30. September 2009, Az. VIII ZR 7/09).