Jahr: 2009

Abo-Falle… Teste heute deine Lebenserwartung

Die Wettbewerbszentrale ist auch in der zweiten Instanz erfolgreich, das Kammergericht Berlin untersagte der Internetservice AG aus der Schweiz preisverschleiernde Onlineangebote (Versäumnisurteil vom 18.09.2009, Az. 5 U 81/07).

Auf der Internetseite www.lebensprognose.com wurde mit der Headline „Teste heute deine Lebenserwartung… Wie alt wirst du? Jetzt testen!“ geworben. Im anschließenden Fragebogen konnten die persönlichen Daten eingegeben werden. Erst beim Herunterscrollen wurde im Fließtext am Ende der Seite darauf hingewiesen, dass dieser Test 59 € kostet.

Werbung von Finanzdienstleistern mit Paketbenachrichtigungskarten

Eine neue Masche zur Tarnung von Werbung beschäftigt derzeit verunsicherte Verbraucher und die Wettbewerbszentrale. Vor allem im Raum Berlin finden Verbraucher im Briefkasten einen Benachrichtigungszettel der sowohl von der farblichen aber auch von der textlichen bzw. grafischen Gestaltung den Eindruck erweckt, als habe ein Paketzusteller den Wohnungsinhaber zu Hause nicht angetroffen. Ein „Seviceteam“ bittet dann den vermeintlichen Paketempfänger mit dem Hinweis „Wichtige Mitteilung“ um Rückruf.
Ruft man unter dieser Nummer dann tatsächlich an, so werden Finanzprodukte, Versicherungen oder Produkte zur Altersvorsorge angeboten.

Health Claims Verordnung – Vorschriften werden gut zwei Jahre nach dem Inkrafttreten nicht hinreichend berücksichtigt

Aufgrund von Beschwerden aus der Lebensmittelbranche hat die Wettbewerbszentrale stichprobenartig Produkte mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben auf die Einhaltung der Hinweispflichten nach der Health Claims Verordnung überprüft.

Von ca. 30 überprüften Lebensmitteln wiesen sechs Mängel bei der Einhaltung der Vorschriften der so genannten Health Claims Verordnung auf.

Bundesgerichtshof: Alle Preisbestandteile eines Handyvertrages müssen in der Werbung gut erkennbar sein – BGH untersagt 0,- Euro Werbung

In einem aktuell veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bei einer Werbung für einen Handyvertrag neben der Grundgebühr und den variablen Kosten die weiter anfallenden Kosten wie Anschlusspreis und monatlicher Mindestgesprächsumsatz deutlich lesbar und gut wahrnehmbar angeben sein müssen.

Identifizierung von Eventveranstaltern

In jüngster Zeit erreichen die Wettbewerbszentrale zahlreiche Beschwerden zu Internetangeboten, in denen die Teilnahme an Eventveranstaltungen, wie z.B. Ballonfahrten, beworben wird. Die jeweiligen Anbieter treten dabei nur als Vermittler auf. Vertragspartner des Kunden ist ein Dritter, nämlich der Eventveranstalter. Um wen es sich dabei handelt, erfährt der Kunde allerdings im Zusammenhang mit der Werbung nicht.

Wettbewerbszentrale warnt erneut vor fingierten Abmahnungen

Seit der vergangenen Woche melden sich immer wieder aufgebrachte Handwerker bei der Wettbewerbszentrale, da sie von der Wettbewerbszentrale abgemahnt worden seien.

Die angeblichen Abmahnungen weisen das Büro München der Wettbewerbszentrale als Absender auf. Im Betreff heißt es „Abmahnung“. Als Aktenzeichen wird „M 5 …/09“ oder „M 5 …/10“ angegeben.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de