Krankenkassen: Neue Werbeargumente als irreführend untersagt
Der Start des Gesundheitsfonds am 01.01.2009 hat die Werbung der gesetzlichen Krankenversicherungen nachhaltig verändert. Das zentrale Werbeargument „Beitragshöhe“ ist durch die gesetzliche Vereinheitlichung auf 15,5 % weggefallen. Die so erschwerte Beitragswerbung hat eine Verschiebung des Fokus auf andere, neue werberelevante Merkmale und Angebote zur Folge, wie die bei der Wettbewerbszentrale eingehenden Beschwerden zeigen.