LG Berlin untersagt Allgemeine Geschäftsbedingungen in Unterrichtsvertrag einer Sprachschule
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 21.05.2008 (Az. 4 O 86/08) einer Sprachschule die Verwendung einiger AGB-Klauseln in Unterrichtsverträgen untersagt. Die Wettbewerbszentrale hatte mehrere Klauseln in Unterrichtsverträgen für Einzeltrainingsstunden wegen unangemessener Benachteiligung der Vertragspartner beanstandet.