Bundesgerichtshof: Keine Verpflichtung zur zeitlichen Begrenzung von Verkaufsförderungsmaßnahmen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass keine Verpflichtung besteht, Verkaufsförderungsmaßnahmen zeitlich zu begrenzen (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 120/06). Nur für den Fall, dass eine zeitliche Begrenzung tatsächlich bestehe, müsse auf diese hingewiesen werden. Im konkreten Fall hatte ein Warenhauskonzern in einer Zeitungsbeilage