Jahr: 2008

Vortrag der Wettbewerbszentrale auf dem Deutschen Apotheken Recht Tag 2008

Im Rahmen des Deutschen Apotheken Recht Tags 2008 am 03.12.2008 in Frankfurt am Main ist die Wettbewerbszentrale mit einem Vortrag zum Wettbewerbsrecht vertreten: „Gemischtwarenladen Apotheke – Wo liegen die Grenzen?“ lautet der Titel des Referats von Rechtsanwältin Christiane Köber. Nach der Beobachtung der Wettbewerbszentrale bewegen sich Apotheken teilweise von ihrem Kerngeschäft weg und riskieren damit

Bundesgerichtshof verbietet Preistäuschung bei 20 %-Aktion von Praktiker

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.11.2008 (I ZR 122/06) den Praktiker Bau- und Heimwerkermärkten untersagt, unter Angabe eines Aktionszeitraums blickfangmäßig mit der Aussage zu werben „20 % auf Alles*- *Ausgenommen Tiernahrung“, soweit für Artikel des Sortiments in der letzten Woche vor dem Beginn der Verkaufsaktion ein niedrigerer Verkaufspreis als derjenige verlangt wurde, auf den mit Aktionsbeginn 20 % Rabatt gewährt wurde.

Wettbewerbszentrale erfolgreich gegen Verlosung von Schönheitsoperation – Veranstalter verpflichten sich zur Unterlassung der beworbenen Aktion

Für viel Aufsehen sorgt die Aktion einer Diskothek in Celle: Während einer Diskothekennacht soll eine Schönheitsoperation zur Brustvergrößerung unter 30 Bewerberinnen verlost werden, so die Werbung für die Veranstaltung unter dem Motto „Kämpfe um deinen Traum“. Ärzte kritisieren diese Aktion als verantwortungslos. Die Wettbewerbszentrale hat nun sowohl die Betreiber der Diskothek als auch die vermittelnde Agentur abgemahnt – mit Erfolg.

Wettbewerbszentrale: Verwendung der Bezeichnung „TÜV“ kann wettbewerbswidrig sein

In jüngster Zeit hat die Wettbewerbszentrale zahlreiche Beschwerden aus der Wirtschaft erhalten, wonach Tankschutzbetriebe die Bezeichnung „TÜV“ in irreführender Weise verwenden. Die betreffenden Unternehmen hatten für ihre Leistungen z.B. in Branchenbüchern mit „Tankraumsanierung – Tankreparaturen – TÜV-Abnahmen …“ oder ähnlich geworben. Tatsächlich wurden die beworbenen TÜV-Leistungen aber gar nicht

Vorbehalt der Änderung von Katalogpreisen durch Reiseveranstalter geregelt – Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung seit 1. November 2008 in Kraft

Am 1. November 2008 ist eine Neuregelung der BGB-Informationspflichten-Verordnung in Kraft getreten, wonach Reiseveranstalter bei Vorliegen besonderer Gründe den im Katalog angegebenen Preis noch anpassen dürfen. So sollen die Reiseveranstalter künftig auf besondere Situationen besser reagieren können –

Verbraucherkreditrichtlinie: Bundeskabinett legt Gesetzentwurf vor – Werbung für Darlehensverträge stärker reglementiert – Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts

Wie das Bundesministerium der Justiz gestern mitteilte, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, mit dem u. a. die europäische Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll. Mit dem Gesetz soll das Schutzniveau für Verbraucher bei Verbraucherkreditverträgen verbessert werden. Verbraucher sollen besser über den Vertragsinhalt informiert und Lockvogelangebote verhindert werden.

Telefonnummer im Internet-Impressum

Die Wettbewerbszentrale hat in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass im Rahmen eines nach § 5 Telemediengesetzes vorzuhaltenden Internetimpressums in diesem Impressum eine Telefonnummer zur telefonischen Kontaktaufnahme anzugeben ist. Der Europäische Gerichtshof hat nunmehr in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 16.10.2008, Rechtssache C-298/07) entschieden, dass die Angabe einer solchen Telefonnummer

Neue EU-Verordnung zur Transparenz von Flugpreisen tritt am 1. November 2008 in Kraft

Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung „über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten“ am morgigen Samstag werden u. a. Fluggesellschaften verpflichtet, die Ticketpreise einschließlich aller Steuern und Abgaben anzugeben. Mit dieser Verpflichtung zur Angabe von Endpreisen soll die Vergleichbarkeit der Angebote der Fluggesellschaften gewährleistet werden.

Wettbewerbszentrale: Irreführende Werbung mit Gütesiegeln effizient unterbinden – Sicherheit im Internet im Interesse von Anbietern und Verbrauchern stärken

Werbung mit Gütesiegeln oder Qualitätsauszeichnungen wird branchenübergreifend für Unternehmer immer wichtiger, um die Sicherheit ihres Onlineshops oder der angebotenen Produkte zu dokumentieren und dadurch das Vertrauen der Kunden zu gewinnen. Insbesondere im Internet verwenden Händler gerne die von der Initiative D21 empfohlenen Gütesiegel wie beispielsweise das Trusted Shops- oder das Safer Shopping-Siegel des TÜV Süd – allerdings nicht immer in rechtmäßiger Weise.

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