Bundesgerichtshof bestätigt Marktmachtmissbrauch: Soda-Club muss Befüllung durch Wettbewerber zulassen
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) heute mitgeteilt hat, hat der Kartellsenat den von dem Bundeskartellamt erhobenen Missbrauchsvorwurf gegen den Anbieter von Soda-Club-Besprudelungsgeräten im Wesentlichen bestätigt und eine kartellrechtswidrige Behinderung der Wettbewerber gesehen.