Hohe Ordnungsgelder wegen irreführender Telefonbuchwerbung eines Schlüsseldienstes – Landgericht Paderborn bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Paderborn jüngst gegen ein bundesweit aktives Schlüsselnotdienstunternehmen empfindliche Ordnungsgelder in Höhe von 100.000 Euro sowie gegen den Geschäftsführer des Unternehmens in Höhe von 20.000 Euro verhängt (Beschluss vom 11.11.2008, Az. 7 O 67/06 – nicht rechtskräftig). Dem Unternehmen und dem Geschäftsführer war bereits im Frühjahr 2007 verboten worden,