Bundesgerichtshof: Ausnutzung des Vertragsbruchs eines bei einem Mitbewerber beschäftigten Mitarbeiters nicht zwingend unlauter
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil vom 11.07.2007, Az. I ZR 96/04) entschieden, dass ein Versicherungsvermittler nicht wettbewerbswidrig handelt, wenn er einen Außendienstmitarbeiter in Kenntnis dessen einstellt, dass dieser in Beziehung zu seinem bisherigen Arbeitgeber gegen ein Wettbewerbsverbot verstößt.