Bundesgerichtshof: Testfotos in Geschäftsräumen nach Interessenabwägung erlaubt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem gestern im Volltext veröffentlichten Urteil entschieden, dass Testaufnahmen in Geschäftsräumen nach einer Interessenabwägung zulässig sind, wenn ohne diese Fotografien ein möglicher Wettbewerbsverstoß nicht nachweisbar ist.