Jahr: 2007

Bundesgerichtshof: Keine Mitbewerberbehinderung bei nur versehentlicher Verletzung einer vertraglichen Pflicht

Nach einem jüngst veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH I ZR 164/04) liegt keine unlautere gezielte Mitbewerberbehinderung vor, wenn ein etablierter Telefonnetzbetreiber den Telefonanschluss eines Kunden entgegen einer vertraglichen Verpflichtung nicht dauerhaft auf die Vorwahl eines anderen Netzbetreibers umstellt und diese Vertragsverletzung nur versehentlich erfolgte.

Wettbewerbszentrale mit Vortrag auf der IAA in Frankfurt a. M. vertreten

Auf Einladung der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) bietet die Wettbewerbszentrale auch in diesem Jahr im Rahmen der Internationalen Automobilausstellung (IAA) am 17.09.2007 einen Überblick über die neuesten Entwicklungen im Wettbewerbsrecht das Sachverständigenwesen betreffend.

Wettbewerbszentrale: Handhabe gegen Slamming ist möglich – Colt Telecom Umstellung von Telefonanschlüssen ohne Einverständnis gerichtlich verboten

Das Umstellen von Telefonanschlüssen auf einen anderen Netzbetreiber, ohne dass der Kunde einen Auftrag erteilt oder sein Einverständnis erklärt hätte (so genanntes Slamming), ist ein bekanntes Ärgernis. Eine juristische Handhabe gegen Slamming ist aber möglich: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Unterbindung dieser Wettbewerbsverstöße sind vorhanden. Dass die Gerichte das Problem ernst nehmen, macht nun das von uns erstrittene Urteil des Landgerichts Frankfurt deutlich.“, so Rechtsanwalt Boris Schmidt, Leiter des Branchenbereichs „Telekommunikation“ bei der Wettbewerbszentrale.

Neue Pflichten für Telekommunikationsanbieter – Änderungen durch TKG-Novelle treten am 1.9.2007 in Kraft

Ab 1.9. 2007 gelten für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen neue Pflichten, die nach der TKG-Novelle nun im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt sind. Hintergrund der Neuregelungen ist, dass insbesondere Jugendliche vor z. B. kostenmäßig unüberschaubaren Abonnements von Klingeltönen o. ä. besser geschützt werden sollen.

Neue EU-Spirituosenverordnung – Pfälzer Weinbrand, Schwarzwälder Williamsbirne, Fränkischer Obstler und andere geographische Ursprungsbezeichnungen zukünftig besser geschützt

In Erster Lesung hat das Europäische Parlament am 19.06.2007 die neue EU-Spirituosenverordnung verabschiedet, die voraussichtlich im September endgültig vom Ministerrat angenommen werden wird. Mit ihr wird das geltende EU-Recht bezüglich Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung, Etikettierung und Schutz bestimmter Spirituosen aktualisiert und an neue technische Entwicklungen sowie an die Regelungen im Rahmen der WTO angepasst.

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