Jahr: 2007

Probefahrstunden bleiben unzulässig

Fahrschulen werben hin und wieder einmal mit der Durchführung von Probefahrstunden, um potentielle Fahrschüler von ihrer Fahrschule zu überzeugen. Die Wettbewerbszentrale macht jedoch darauf aufmerksam, dass Probefahrstunden und die Werbung dafür unzulässig sind.

Brandenburgisches Oberlandesgericht: Stromwerbung „Gelb – nicht wirklich günstiger“ bleibt verboten

Die Werbeaussage „Gelb – nicht wirklich günstiger“ ist nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts als „Gelb – generell nicht günstiger als E.ON edis“ zu verstehen. Da aus der vergleichenden Werbung von E.ON edis nicht hervorging, dass Yello Strom in einem kleineren Teilbereich niedrigere Entgelte als E.On edis verlangte, stuften die Brandenburger Richter die Werbung von E.ON edis als irreführend ein

Bundesgerichtshof: Umsatzsteuer sowie Liefer- und Versandkosten müssen im Internetversandhandel nicht auf derselben Seite wie das Produktangebot angegeben werden

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer aktuell verkündeten Entscheidung mitgeteilt, dass die Angaben zur Umsatzsteuer sowie den Liefer- und Versandkosten nicht auf derselben Internetseite angegeben werden müssen, wie die Ware und der Preis. Es genüge, wenn die fraglichen Informationen alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite erscheinen würden, die der Internetnutzer bei näherer Befassung mit dem Angebot noch vor Einleitung des Bestellvorgangs aufrufen müsse.

Bundesrat billigt neues Versicherungsvertragsrecht

Die Reform des Versicherungsvertragsrechts hat nach dem Bundestag auch den Bundesrat erfolgreich passiert. Die Novelle wird wie geplant am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Dies wird eine umfassende Änderung der betroffenen Gesetze, insbesondere des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bewirken. Zu den wichtigsten Regelungen zählen:

Bundesgerichtshof: Wortbestandteil „Bundes“ in Firma deutet auf Mehrheitsbeteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Unternehmen hin

Mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH I ZR 122/04) entschieden, dass bei Wirtschaftsunternehmen, die in ihrer Firmenbezeichnung den Bestandteil „Bundes“ führen, die angesprochenen Verkehrskreise annehmen, dass die Bundesrepublik Deutschland bei diesem Unternehmen zumindest Mehrheitsgesellschafter ist.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de