Probefahrstunden bleiben unzulässig
Fahrschulen werben hin und wieder einmal mit der Durchführung von Probefahrstunden, um potentielle Fahrschüler von ihrer Fahrschule zu überzeugen. Die Wettbewerbszentrale macht jedoch darauf aufmerksam, dass Probefahrstunden und die Werbung dafür unzulässig sind.