EuGH prüft Vereinbarkeit von Regelung zum Wertersatz bei Ersatzlieferung mit EU-Richtlinie – Generalanwältin sieht in Schlussanträgen Verstoß gegen EU-Recht
Gestern hat die Generalanwältin in der Rechtssache C -404/06 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ihre Schlussanträge vorgelegt. Darin gelangt sie zu der Auffassung, dass die im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthaltene Bestimmung des § 439 Abs. 4 BGB, wonach der Verkäufer beim Verbrauchsgüterkauf im Falle einer Ersatzlieferung vom Käufer Wertersatz für die Nutzung der zunächst mangelhaft gelieferten Sache verlangen kann, gegen die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verstößt.