Jahr: 2007

Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen Vertriebspraktiken von FlexFon vor

Die Wettbewerbszentrale hat gegen den Berliner Telekommunikationsdienstleister FlexFon vor dem Landgericht Berlin (Az. 15 O 537/06) eine Unterlassungsverpflichtung erwirkt. Darin verpflichtet sich FlexFon, gegenüber Telefonkunden keine Umstellung von Telekommunikationsdienstleistungen auf das FlexFon-Angebot ohne ausdrücklichen Auftrag oder Einverständnis des Kunden vorzunehmen.

Irreführende Werbung für Preisstabilität nach der Mehrwertsteuererhöhung mit einer TÜV-Plakette

Die Wettbewerbszentrale hat für die Korrektur einer irreführenden Werbung des TÜV Rheinland für eine Plakette zur Preisstabilität von Produkten eines geprüften Unternehmens gesorgt.

Mit einer werbewirksamen TÜV-Plakette und den schlagwortartigen Hinweisen „Preisstabilität geprüft (90 %), Drogerieartikel, 30.04.2006 – 30.04.2007!“ hatte der TÜV Rheinland Anfang des Jahres auf seiner Homepage im Zusammenhang mit einer von ihm geprüften großen Drogeriemarktkette geworben.

Unklare Rabattwerbung eines Küchenhändlers untersagt – Landgericht Ulm bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale ist gegen die Werbung eines Küchenhändlers für Rabattangebote bis zu 50 % gerichtlich vorgegangen. Das Landgericht Ulm hat mit Urteil vom 01.12.2006 (Az. 10 O 129/06 KfH – nicht rechtskräftig) bestätigt, dass das die Werbeaussagen des Küchenhändlers nicht transparent und damit wettbewerbswidrig sind.

Wettbewerbszentrale lässt Rabattwerbung eines Orientteppichhändlers in Singen gerichtlich verbieten

Das Landgericht Konstanz hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren mit Urteil vom 09.11.2006, AZ: 8 O 17/06 KfH, entschieden, dass die Werbung für Preisvorteile bis zu 72 % „ab heute“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, weil die Reduzierung nicht von dem unmittelbar zuvor verlangten Preis vorgenommen worden war.

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